Nachsitzen wegen fehlender Hausaufgabe!?

Das Ergebnis basiert auf 9 Abstimmungen

Das ist erlaubt! 89%
Das ist NICHT erlaubt! 11%

8 Antworten

Hallo 3001a,

zunächst mal vorneweg: Macht eure Hausarbeiten, dann gibt’s überhaupt keine Schwierigkeiten. - Abstimmen werde ich hier nicht, da man das etwas genauer erläutern muss.

Zur Rechtslage aber hier mal eine Kopie aus der Allgemeinen Schulordnung für NRW (bei anderen Bundesländern dürfte das ähnlich sein). Googelt mal unter ASchO NRW, kopiert euch den Text des § 13 und legt ihn der Lehrerin vor! Wenn ihr euch nicht traut: Das ist Aufgabe des Klassensprechers.

BASS 12 – 01 Nr. 2 Allgemeine Schulordnung (ASchO) in der Fassung der Bekanntmachung Vom 25. Juni 2002 geändert durch Verordnung vom 8. April 2003

§ 13 Erzieherische Einwirkung

(2) Unter Berücksichtigung erzieherischer Grundsätze soll die Lehrerin oder der Lehrer in eigener Verantwortung das Erziehungsmittel wählen, welches der jeweiligen Situation sowie dem Alter und der Persönlichkeit der Schülerin oder des Schülers am ehesten gerecht wird.……

(3) Zu den erzieherischen Einwirkungen gehören insbesondere …….die Nacharbeit unter Aufsicht nach vorheriger Benachrichtigung der Erziehungsberechtigten, ……..und die Beauftragung mit Aufgaben, die geeignet sind, das Fehlverhalten zu verdeutlichen. Bei wiederholtem Fehlverhalten soll eine schriftliche Information der Erziehungsberechtigten erfolgen, damit die erzieherische Einwirkung der Schule vom Elternhaus unterstützt werden kann.

Die Lehrerin muss also folgende Bedingungen erfüllen: Die Maßnahme muss sorgfältig ausgewählt werden. Die Eltern müssen schriftlich benachrichtigt werden. Ihr könnt verpflichtet werden, die Hausaufgaben in der Schule nachzuarbeiten. Ihr könnt außerdem zu Sonderarbeiten verpflichtet werden, die aber mit dem Fehlverhalten zu tun haben müssen.

Einfach nachsitzen lassen und irgendwas abschreiben zu lassen, möglicherweise noch ohne Elterninformation, ist nicht zulässig.

Da siehst Du mal, dass es Deiner Lehrerin überhaupt nicht um die Erledigung von Hausaufgaben geht; auch wenn das den Eltern gegenüber behauptet wird. Stattdessen geht es um Gehorsam. Die Lehrerin will gar nicht, dass die Schüler den Stoff lernen, dazu wären ja keine Hausaufgaben nötig. Sie will, das getan wird, was sie anordnet. Egal, was es ist.

Du sollst nur lernen, zu gehorchen. Irgendwann müsste Deiner Lehrerin aber mal jemand sagen, dass sie ihr Ziel - welches Ziel das auch immer ist - mit dem Nachsitzen nicht erreicht, sonst macht sie das ihr ganzes Schulleben lang so. Oder man hofft, das sie es selber merkt.

Ich weiß nicht, ob es erlaubt ist; vermutlich schon. Ich weiß nur, dass es falsch ist.

Gruß Matti

Eventuell mal mit der Schulleitung sprechen?

Das ist erlaubt!

Natürlich ist das erlaubt. Das ist eine disziplinarische Maßnahmen.

e001a 
Fragesteller
 26.08.2014, 01:31

Nachsitzen wegen fehlender Hausaufgabe? Das habe ich zum ersten mal erlebt...

Das ist erlaubt!

Irgendeine Massnahme müssen sie ja ergreifen, damit sich solche Fälle nicht wiederholen.

e001a 
Fragesteller
 26.08.2014, 01:32

Ich würde da an einer Strafarbeit denken, aber 1 Stunde Nachsitzen?