Nachmieterklausel und Überlegungsfrist?

5 Antworten

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Wenn wir am 16.01.2020 also so eine Kündigung zum 31.01.2020 erhalten,

dann wäre diese von vornherein unwirksam, bzw. automatisch zum 30.04.2020 wirksam und nicht früher. Auch wenn es eine Nachmieterklausel gibt.

Sicher benötigt man eine gewisse Zeit und zwei Wochen sind erfahrungsgemäß viel zu wenig.

  1. Die jetzigen Mieter müssen die Wohnung bis zum 31.1.2020 ordnungsgemäß übergeben. Dazu gehört, dass sie von Dir erst einmal besichtigt werden muss, um zu prüfen, ob eine direkte Weitervermietung überhaupt möglich ist.
  2. Kontaktaufnahme und Festlegung eines gemeinsamen Besichtigungstermins mit einem oder mehreren Nachmieterkandidaten geht auch nicht von jetzt auf gleich.

Falls wirklich ein Kandidat dabei ist, der in Frage kommt, muss dann eben auch erst die Bonität geprüft werden und womöglich stehen diese Leute auch nicht auf der Straße rum, sondern müssen erst einmal die eigene Wohnung kündigen.

Zudem kann es leicht sein, dass keiner der Interessenten in Frage kommt, weil die am Ende alle von selbst absagen und dann läuft der MV eben auch weiter mindestens bis wirklich jemand anders die Wohnung übernehmen kann oder eben bis zum 30.04.2020.

fx8350 
Fragesteller
 17.01.2020, 14:56

Die uns genannten Nachmieter könnten direkt einziehen, wobei wir nichts prüfen konnten und sich auch niemand persönlich gemeldet hat. Und die Mieter haben im Dezember schon eine Kündigung ausgesprochen, in der wir die Wahl hatten, uns für die fristgerechte Kündigung zu entscheiden. Oder eben zu Ende Januar 2020 unter Nennung von Nachmietern. An sich haben wir also zwei Kündigungsschreiben erhalten, wobei wir das erste Kündigungsschreiben schon beantwortet hatten. Hier haben wir die fristgerechte Kündigung wegen der Planbarkeit und aus wirtschaftlichen Gründen ausgewählt.

bwhoch2  17.01.2020, 16:48
@fx8350

Also fristgerecht wäre zu Ende März und darauf würde ich dann auch beharren. Euch kann niemand zwingen, Zwischenmieter für 2 Monate zu nehmen.

Ähnlichen Fall hatten wir auch schon mal, wo die ausziehenden Mieter hofften, dass sie früher gehen und dadurch Miete sparen können. Wir erklärten ebenfalls, dass erst einmal eine große Sanierungsmaßnahme geplant ist, die erst begonnen werden kann, wenn sie ausgezogen sind. Am Ende stellte sich heraus, dass die Familie erst im aller letzten Moment eine neue Wohnung gefunden hat.

fx8350 
Fragesteller
 17.01.2020, 17:18
@bwhoch2

Das Ganze hat eine blöde Vorgeschichte. Und es war nie geplant, soweit gehen zu müssen, überhaupt zunächst den Mietern zu kündigen. Es ist kompliziert... Wir sind auch froh, wenn sie raus sind, aber wir benötigen die zwei Monate Mieteinnahmen noch.

bwhoch2  17.01.2020, 17:41
@fx8350

Auch wir hatten eine blöde Vorgeschichte, die sich über die Jahre immer weiter aufgebaut hatte.

fx8350 
Fragesteller
 19.01.2020, 09:50
@bwhoch2

Würde ich gerne erzählen aber hier ist nicht der richtige Ort. Meine Freundin tut mir leid. Ich hange zwar mit drin, aber das Haus ist nicht meins und ich kann nur unterstützen. Und ohne Mieteinnahmen könnte sie das Haus nicht halten. Ansonsten wäre vermieten dauerhaft kein Thema mehr.

bwhoch2  19.01.2020, 11:35
@fx8350

In Ruhe modernisieren und dann gute Mieter suchen und dann macht es auch wieder Freude.

Danke für die Auszeichnung.

fx8350 
Fragesteller
 19.01.2020, 12:05
@bwhoch2

Danke für die sachliche Auskunft.

Ach, ihr habt einen Anwalt, wollt aber von einer Laiencommunity eine Einschätzung? Macht irgenwie keinen Sinn.

Wozu die Klausel, wenn es dann doch die reguläre Kündigunsfrist braucht, um die Bonität zu prüfen? Du suhst einen Weg, die Nachmieterklausel auszuhebeln, so kommt das rüber.

fx8350 
Fragesteller
 17.01.2020, 15:00

Nun, dafür ist das Forum hier doch da, manchmal bekommt man auch hilfreiche Links, z.B. das Eine hat ja nichts mit dem Anderen zu tun. Aushebeln ist falsch, wir möchten die Mieteinnahmen sichern und den Mietern nicht entgegen kommen, wenn wir es nicht müssen, nachdem, was bereits alles geschehen ist.

Durch gleichlautende Fragen wir der Sachverhalt nicht anders :-(

Noch einmal: Handelt es sich um ein echte Nachmieterklausel, ist der M aus Vertragspflicht entlassen, sobald sein benannter Nachmieter in diesen Vertrag eintreten würde, Bonität der Mietzahlung darlegt und keine in seiner Person liegenden Gründe (Mietnomade, Ruhestörer, Sachbeschädiger) geltend gemacht werden können.

Da kann man es sich drei Monate lang oder ganz anders überlegen und bekäme solange nur eben keine Miete von niemandem :-)

Der Mieter hat einen Vertrag, den er erfüllen muss. Auch wenn er Nachmieter stellen darf, heißt das noch lange nicht, dass du als Vermieter diesen akzeptieren musst.

Selbstverständlich kannst du dann auch in aller Ruhe, dessen Bonität prüfen (lassen)

Bitterkraut  17.01.2020, 14:22

3 Monate, um die Bonität zu prüfen? Eigentlich geht das in 3 Tagen.

3 Monate wär ie rgulär Kündigungsfrist, dann wäre die Nachmieterklausel für die Katz.

fx8350 
Fragesteller
 17.01.2020, 14:59
@Bitterkraut

Sorry, @Bitterkraut, aber es geht nicht nur um die Bonität, sondern auch um die Persönlichkeit und den Eindruck, da es sich um ein Zweifamilienhaus handelt und ein Zusammenleben möglich sein muss. Das zum Einen. Zum Anderen hat sich keiner der potentiellen Mieter bei uns gemeldet, sondern wurden wir aufgefordert, den Kontakt selbst herzustellen. Obwohl die Wohnung zunächst nicht einmal zur Vermietung zur Verfügung steht und die plötzlich wegfallende Mieteinnahme auch ein Problem darstellen würden.

Ist die Nachmieterklausel an sich sich eher bei befristeten Vertrgägen oder Zeitverträgen eher sinnvoll? 2 Wochen sind uns einfach zu wenig. Die Wohnung haben wir auch noch nicht einmal gesehen... Und wir müssen da auch was tun.

ChristianLE  17.01.2020, 14:45
Auch wenn er Nachmieter stellen darf, heißt das noch lange nicht, dass du als Vermieter diesen akzeptieren musst.

Bei einer echten Nachmieterklausel muss der Vermieter das akzeptieren...

fx8350 
Fragesteller
 17.01.2020, 15:00
@ChristianLE

Ist keine echte.

Was genau besagt denn diese Nachmieterklausel?

fx8350 
Fragesteller
 17.01.2020, 16:13

Die Mieter sind berechtigt, den Vertrag vorzeitig zu kündigen, wenn sie einen für den Vermieter tragbaren Nachmieter nachweisen.

anitari  17.01.2020, 16:20
@fx8350

Sehr ungeschickte Formulierung. Lass sowas in Zukunft besser weg.

fx8350 
Fragesteller
 17.01.2020, 16:23
@anitari

Ja, wir hatten letztendlich Glück, dass bereits zuvor gekündigt wurde und wir die zweite Kündigung nicht mehr akzeptieren müssen. Die Nachmieterklausel fällt natürlich weg und auch einige andere Freiheiten, die den Mietern hier geboten wurden. Wir bewohnen das Haus jetzt selbst und im Zweifamilienhaus ist es eben auch wichtig, miteinander auszukommen. Und Viele Freiheiten scheint auch hohe Erwartungen zu rechtfertigen, die dann nicht erfüllt werden können...