Nachmieter bemängelt die Wohnung

10 Antworten

Nein, bist Du nicht mehr.

Das muss Dich auch nicht mehr kümmern.

Euer Angebot war ja sogar noch nett, aber anscheinend ist das nicht soooooooo wichtig.

Einfach vergessen.

Und Rechnungen müsst Ihr keine einzige bezahlen, das muss der Auftraggeber..

Hallo, ich bin selbst gerade am umziehen und bin schon oft bisher umgezogen und kenne das. Da dein Fall etwas komplizierter ist würde ich dir vorschlagen, dass du dich mit deinem Fall an den örtlichen Mieterschutzbund wendest. Solltest du eine Rechtsschutzversicherung haben, würde ich diese in Anspruch nehmen und mich beim Rechtsanwalt erkundigen. Falls du keine hast dann würde ich bei einem Rechtsanwalt mit Mietrecht anrufen und mich beraten lassen. Habe dies auch schon gemacht wegen einer anderen Sache, musste jedoch dann für 20 Minuten Telefonat 160 Euro zahlen.

Ich würde die Nachmieterin zu einem offenen Gespräch einladen (an dem du eine vertraute Person als Zeuge mitnimmst) und ihr freundlich aber bestimmt das mitteilst, dass ihr das anders vereinbart habt.

guterwolf  26.04.2012, 19:05

der Fall ist überhaupt nicht kompliziert und man braucht auch keinen Mieterverein oder Rechtsanwalt und kein offenes Gespräch. Es gibt ein Übergabeprotokoll, daran haben sich beide Seiten zu halten.

Zudem meint sie, es wäre rechtlich so geregelt, dass ihr die letzte Woche im April zum Einzug zustünde! Ist das wahr?

Nein. Euer Mietvertrag endet am 30.4. und ihrer beginnt am 1.5.

Ihr müßt weder vorher ausziehen noch hat sie vorher Anspruch auf die Wohnung.

Für evtl. Reparaturen oder Nachbesserungen bist Du nur dem Vermieter gegenüber verpflichtet. Niemandem sonst. Wenn dieser nichts zu bemängeln hat ist der Fall für Dich erledigt.

  1. Ihr habt den Mietvertrag mit dem Vermieter, also hat die Nachmieterin nix zu fordern. Es besteht und bestand niemals ein Vertragsverhältnis zwischen ihr und euch.

  2. Ihr habt ein offizielles Übergabeprotokoll mit dem Vermieter. Wenn da keine Forderungen drinstehen, was noch zu machen ist, seid ihr aus dem schneider.

  3. Die "Umzugswoche" ist ein Mythos. Rein rechtlich hättet ihr die Schlüssel auch am 30.04. abends übergeben können.

  4. Rechnungen zahlt immer der Auftragggeber, also die nachmieterin.

Eure Nachmieterin versucht nur Geld zu schinden. Ganz cool reagieren:

Für ihre Forderungen besteht keinerlei juristische Grundlage, daher lehne ich sie komplett ab.

das als SMS und aus die Maus.

ja, das Protokoll gilt und bis zum 30.4. seid ihr die Mieter. Alles andre vernachlässige; schon, wenn es per SMS komt