Nachmieter bemängelt die Wohnung
Ich und mein Ehemann haben unsere alte Wohnung zum 30.04.12 gekündigt und sind bereits schon zu, 23.04.12 ausgezogen, da unsere neue Wohnung schon bezugsfertig gewesen ist. Wir haben uns selbst um eine Nachmieterin gekümmert. Diese hat ihre Wohnung ebenfalls zum 30.04.12 gekündigt und wir haben ihr die Schlüssel am 23.04.12 übergeben. Am 18.04.12 war mit der Mitarbeiterin der Genossenschaft die Wohnungsübergabe. Hier wurde im Protokoll festgehalten, dass sie Nachmieterin die Wohnung, wie gesehen übernimmt. Zudem wurde festgehalten, dass die verlegten Fliesen, sowie das Laminat und die Tapeten übernommen werden. Seperat haben wir uns darauf verständigt, dass wir die farbigen Wände wieder weiß streichen und die Wände die sie so halten wollte, so belassen wie sie waren. Da wir nun es der Nachmieterin schnell möglich machen wollten, die Wohnung zu beziehen, haben wir die Wände weiß gestrichen und die Wohnung gesaugt und somit besenrein übergeben. Nunmehr bekomme ich gestern eine SMS, worin steht, dass wir doch die Löcher hätten zuspachtel sollen und ebenso wäre sie davon ausgegangen, dass wir die kompletten Zimmer weiß streichen und nicht nur die farbigen. Sie würde das nun selbst machen und dann die Rechnung uns zukommen lassen. Auch wenn ich finde,dass dieses einfache SMS schicken sich nicht gehört, habe ich angeboten, dass wir die noch fehlenden ausführen würden. Löcher zuspachteln und die fehlenden Wände streichen. Daraufhin kam keine Antwort mehr zurück, somit bietet sich mir auch nicht mehr die Möglichkeit, das noch zu erledigen.
Zudem meint sie, es wäre rechtlich so geregelt, dass ihr die letzte Woche im April zum Einzug zustünde! Ist das wahr? Ich habe doch bis zum 30.04. die Miete bezahlt, auch wenn ich schon zum 23.04. fertig mit meinem eigenen Umzug war.
Da es nun alles nicht im Protokoll der Wohnungsverwaltung aufgelistet war und sie die Wohnung, lt. Protokoll " wie gesehen übernommen hat" , bin ich nachträglich noch für die Reperaturen zuständig?
Danke für eure Infos
10 Antworten
Nein, bist Du nicht mehr.
Das muss Dich auch nicht mehr kümmern.
Euer Angebot war ja sogar noch nett, aber anscheinend ist das nicht soooooooo wichtig.
Einfach vergessen.
Und Rechnungen müsst Ihr keine einzige bezahlen, das muss der Auftraggeber..
Hallo, ich bin selbst gerade am umziehen und bin schon oft bisher umgezogen und kenne das. Da dein Fall etwas komplizierter ist würde ich dir vorschlagen, dass du dich mit deinem Fall an den örtlichen Mieterschutzbund wendest. Solltest du eine Rechtsschutzversicherung haben, würde ich diese in Anspruch nehmen und mich beim Rechtsanwalt erkundigen. Falls du keine hast dann würde ich bei einem Rechtsanwalt mit Mietrecht anrufen und mich beraten lassen. Habe dies auch schon gemacht wegen einer anderen Sache, musste jedoch dann für 20 Minuten Telefonat 160 Euro zahlen.
Ich würde die Nachmieterin zu einem offenen Gespräch einladen (an dem du eine vertraute Person als Zeuge mitnimmst) und ihr freundlich aber bestimmt das mitteilst, dass ihr das anders vereinbart habt.
der Fall ist überhaupt nicht kompliziert und man braucht auch keinen Mieterverein oder Rechtsanwalt und kein offenes Gespräch. Es gibt ein Übergabeprotokoll, daran haben sich beide Seiten zu halten.
Zudem meint sie, es wäre rechtlich so geregelt, dass ihr die letzte Woche im April zum Einzug zustünde! Ist das wahr?
Nein. Euer Mietvertrag endet am 30.4. und ihrer beginnt am 1.5.
Ihr müßt weder vorher ausziehen noch hat sie vorher Anspruch auf die Wohnung.
Für evtl. Reparaturen oder Nachbesserungen bist Du nur dem Vermieter gegenüber verpflichtet. Niemandem sonst. Wenn dieser nichts zu bemängeln hat ist der Fall für Dich erledigt.
Ihr habt den Mietvertrag mit dem Vermieter, also hat die Nachmieterin nix zu fordern. Es besteht und bestand niemals ein Vertragsverhältnis zwischen ihr und euch.
Ihr habt ein offizielles Übergabeprotokoll mit dem Vermieter. Wenn da keine Forderungen drinstehen, was noch zu machen ist, seid ihr aus dem schneider.
Die "Umzugswoche" ist ein Mythos. Rein rechtlich hättet ihr die Schlüssel auch am 30.04. abends übergeben können.
Rechnungen zahlt immer der Auftragggeber, also die nachmieterin.
Eure Nachmieterin versucht nur Geld zu schinden. Ganz cool reagieren:
Für ihre Forderungen besteht keinerlei juristische Grundlage, daher lehne ich sie komplett ab.
das als SMS und aus die Maus.
ja, das Protokoll gilt und bis zum 30.4. seid ihr die Mieter. Alles andre vernachlässige; schon, wenn es per SMS komt