Nachbarn klopfen (vorallem Nachts) gerne gegen die Wände?

3 Antworten

Diesem schweren Mangel abzuhelfen ist in Verantwortung des Vermieters. Da er dazu nur bedingt bereit war und nicht auf Räumung klagen will, bleibt für dich/euch, nur der Weg Druck auszuüben mittels Mietminderung. Zunächst 10% (der Bruttomiete), nach einem Monat 20%. Wenn sich dann nach einem weiteren Monat noch immer nichts tut, zusätzlich über 40% der Bruttomiete das Zurückbehaltungsrecht ausüben. Dieser Zurückbehalt ist später wenn das Problem gelöst ist, nachzuzahlen.

Keinesfalls solltet ihr gegenüber den Störern irgendwelche rechtlichen Schritte einleiten, ihr würdet den Rechtsstreit verlieren. Euer Vertragspartner ist der Vermieter und der muss eine mangelfreie Mietsache Wohnung sicherstellen.

Die 10%ige Mietminderung könnt ihr rückwirkend ab Kenntniss des Vermieters von dem Mangel geltend machen.

pool56  08.08.2020, 23:13

Hallo albatros, sorry, DAS muss ich klar als deine PERSÖNLICHE MEINUNG herausstellen ...und die ist klar FALSCH, gefährlich, unangebracht und damit überflüssig! Richtig, es WÄRE VM-Sache, der will aber keinebRäumungsklage und weiteren Duck auf den Störer ausüben und MIETMINDERUNG wie hier fast alle ""schreien"" ist gefährlich weil im Anschluss oft zum "Dank" die eigene Kündigung folgt ! DU wirst ja durch DEINEN 'Rat' NICHT gekündigt.

Und sie haben BISHER ein gutes Verhältnis zum VM und WOLLEN noch 5 Jahre dort wohnen bleiben ! Alle Welt weiß, dass der VM der MÄCHTIGERE ist, es ist SEIN Eigentum. Was ihr hier fast alle unisono den FrageStellerN äußerst leichtfertig "empfehlt" mit Mietminderung ist HARIKIRI !!! (jp. Kampfart sein Leben im Krieg für den VERMEINTLICHEN Sieg einzusetzen bzw. zu opfern).

Keinesfalls solltet ihr gegenüber den Störern irgendwelche rechtlichen Schritte einleiten, ihr würdet den Rechtsstreit verlieren. Euer Vertragspartner ist der Vermieter und der muss eine mangelfreie Mietsache Wohnung sicherstellen.

Es ist der richtige und ERFOLGREICHE Weg DIREKT gegen den Störer mit UnterlassungsBegehren vorzugehen mit RA und bei Bedarf mit Gericht !!!

Seit wann bis du unter die Propheten gegangen ? So wie ich gerade in gleich 2 Fällen auch gegen NÄCHTLICHE RUHESTÖRER, wird auch der FS (auch mit support von mir) NICHT DEN RECHTSSTREIT VERLIEREN ! Meine Klagebilanz : 100% GEWONNEN bei zahlreichen Verfahren.

Wenn ICH klage und anderen dazu rate, dann wird das ein ERFOLG, anderenfalls würde ich nicht dazu raten ! ICH bin da schon präzise.

Der VM muss garnichts ! Nur wenn er zu etwas verklagt würde ! ...und das müsste ein Richter "befürworten".

Wenn dein Vermieter auf die Lärmbelästigung nicht einwirkt, sodaß du deine Ruhe hast, steht dir die Möglichkeit deine monatliche Miete zu kürzen. Und glaub mir, wenn dein Vermieter weniger Miete von dir bekommt, dann wird der schon sehr schnell aktiv auf deine lauten Nachbarn einwirken. Hierzu (Mietminderung) solltest du einen Rechtsanwalt beauftragen, der sich mit deinem Vermieter in Verbindung setzt und die Mietminderung bei ihm darlegt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Alpaka3 
Fragesteller
 08.08.2020, 01:41

Wird das nicht sehr teuer mit Rechtsanwalt?

DasZweiteProfil  08.08.2020, 01:45
@Alpaka3

Hast du keine Rechtschutzversicherung? Wenn nicht, dann lass dir eine pauschale vom Anwalt für dessen Leistung geben.

Alpaka3 
Fragesteller
 08.08.2020, 01:49
@DasZweiteProfil

ich habe eine, aber erst seit 2018. Da das ganze schon vor 2018 begonnen hat wurde mir gesagt wird das nicht übernommen da es sich um etwas handeln muss was nach Vertragsabschluss vorgefallen ist.

DasZweiteProfil  08.08.2020, 01:50
@Alpaka3

Dann eben privat zahlen und mit dem Anwalt eine Kostenpauschale aushandeln.

albatros  08.08.2020, 13:11
@Alpaka3

Um die Miete zu mindern (dürfen) brauchst du keinen Rechtsanwalt.

pool56  08.08.2020, 02:06

Also ich kenne keinen VM der sich durch Mietminderung unter Druck setzen lassen würde. Wahrscheinlicher ist, dass die Mieter so nicht mehr 5 Jahre dort wohnen werden. Ein Kündigungsgrund lässt sich immer finden ! Reicht sogar Bruch des Vertrauensverhältnisses aus. Selber erlebt !

Besser ist gleich den Schuldigen anzugehen !

...und alle Kosten trägt der VERLIERER. Man muss allerdings falls nicht Bedürftiger in Vorschussleistung gehen. So wird es hier sein.

albatros  08.08.2020, 13:12
@pool56

Das ist verdammt dünnes Eis, worauf du den FS lockst...

pool56  08.08.2020, 23:36
@albatros

Warum sollte ich den FS locken, verdiene ich etwas an meinem Hilfsangebot ??? Ein Danke reicht mir ! Ich helfe gerne.

KEIN dünnes Eis ! Ich bin 64, weiß was ich kann UND sorge dafür, dass ich und eben auch manchmal andere zu ihrem Recht kommen!

Urteile belegen, da war nie dünnes Eis😁!

JA, IHR könnt (wie ich) mit UNTERLASSUNG gegen den Störer vorgehen, dass dauert aber bis zum Erfolg bis zu geschätzt 9 Monaten. Falls ihr bedürftig seid oder auch nur einer von euch, kostet das NUR 15€ für RevhtsAnwalt. Falls interessiert, ich kann euch detailliert helfen. Ich hatte selber einmal 4 Tage nächtliches Hundegebell zu ertragen und dann Kopfschmerzen. Nachts setze ICH Ruhe durch.

Ließ selber Mal GrundGesetz 2.2 dazu.

www.gesetze-im-internet.de

Dort oben links auf GesetzesVolltexte klicken und dann auf Buchstabe G zu GG.

Fazit vorweg. Du hast ein Recht auf KÖRPERLICHE UNVERSEHRTHEIT. Und DAS 'zieht' !

...Vorteil, ihr legt euch NICHT mit dem VM an, sonder direkt mit dembzw. den Übeltätern. Die müssen dann Strafen zahlen und das wird ihnen nicht "schmecken" und führt zu RUHE, jeden falls zwischen 22 und 7 Uhr, - garantiert !

Alpaka3 
Fragesteller
 08.08.2020, 02:23

Hey, danke für die Info. Ja ich selbst bin aktuell Erwerbsunfähig und erhalte Hilfe vom Sozialamt. Würde mich freuen wenn du uns da detailliert helfen könntest, selbst wenns 9 Monate dauert, aber dann haben wir trotzdem die nächsten Jahre vielleicht Ruhe. Mit dem Vm anlegen würde ich mich auch nur sehr ungerne da der eigentlich echt Freundlich ist und uns auch schon paar mal geholfen hat, wo er es nicht gemusst hätte.

albatros  08.08.2020, 13:10
@Alpaka3

Um die Miete zu mindern (dürfen) brauchst du keinen Rechtsanwalt.

pool56  08.08.2020, 23:25
@Alpaka3

Ihr habt innerhalb der ersten Jahreshälfte 2021 (genauer geht nicht wegen Gericht) nicht VIELLEICHT Ruhe, sondern BESTIMMT !

pool56  08.08.2020, 23:27
@albatros

Das ist klar, aber nach Mietminderungen vllt. eine neue Bleibe.😉