Nachbarn beschweren sich - Zu viel Lärm beim Sex. Darf das sein?

8 Antworten

Wir haben oft Geschlechtsverkehr

So genau wollen wir das nicht wissen.

Wir haben oft Geschlechtsverkehr und ich bin alles andere als leise dabei. Gab zwei Beschwerden, das Haus ist nämlich absolut hellhörig- man hört die Nachbarn sogar sprechen oder husten.

Day Du das weißt, solltet Ihr Euch entsprechend verhalten, gegenseitige Rücksichtnahme.

Muss ja nicht jeder an Eurem Sexleben teilhaben.

Außerdem kann es zur Kündigung führen.

Es gibt erstmal keinen Grund sich zu schämen.

So , nun von allgemein bis speziell!

Es ist jede Lärmbelästigng zu unterlassen welche als solche die Nachbarn stören könnte. Das zu jeder Tages und Nachtzeit. Ich kann mir vorstellen damit das sehr unangenehm für dich ist. Da hilft leider wirklich nur ruhiger zu machen oder ein Lärmschutz . Tut mir leid aber das ist leider so. da dies mit dem Lärmschutz schwer werden dürfte leibt eben nur ruhiger zu werden. trotzdem viel Spaß dabei

LG Alex

Dazu ein Urteil vom Amtsgericht München:

AG München, Urteil v. 27.1.2014, 417 C 17705/13

Der fleißige Mieter, um den es ging mußte letztlich ausziehen oder unterlassen.

Vorschlag für Euch: Sucht Euch ein freistehendes Häuschen oder ein solide von den Nachbarn getrenntes Reihenhaus moderner Bauart. Dann habt ihr kein Problem.

Kurz gesagt, zu lauter GV kann als Ruhestörung gelten und ist sogar abmahnbar! Also bleiben dir 2 Möglichkeiten, in Zukunft leise sein dabei oder Umziehen!

Und ja, es sit mir auch schon passiert und ausser leisser zu sein danach blieb nichts übrig.

Ich habe kürzlich gehört, dass wenn ein Haus nicht genug schallisoliert ist du die Miete mindern kannst bzw. den Vermieter auffordern es ausreichend zu dämmen.

P.S. Deine Nachbarn sind sicher neidisch, daher die Beschwerden. Sie hören immer was sie selbst vermissen.^^

Ha das wolt ich auch grad schreiben

Stimmt absolut nciht, diese Information ist FALSCH !!!

@Cocktailian

Einfach nur zu sagen dass es falsch ist reicht ja nicht aus. Eine Begründung wäre ratsam. Abgesehen davon habe ich diese Information von einem Rechtsanwalt.

@Meggie2015

Wenn ich dir sage, eine Banane ist Gelb, brauchst du dann auhc eine Begründung???

Fakt ist, das man eben nciht aus diesem Grund die Miete mindern kann (Ausnahme Neubauten bei denen die DIN NOrmen nciht eingehalten wurden). Bei Ruhestörung durch Nachbarn etc. sieht das natürlich anders aus (Wenn der Vermieter nciht einschreitet)

@Cocktailian

Hier geht es um eine rechtliche Angelegenheit. Also wenn du keine Quelle nennen kannst kann ich auf deinen Kommentar auch nicht eingehen.

@Meggie2015

Ach und wo ist dann deine Quelle??? Der angebliche Rechtsanwalt?

Dann versuchs mal mit Google, da gibts genug Quellen! Kleiner Tipp "BAurecht" + "Lärmschutz"

@Meggie2015

Die Sache ist ganz einfach: Wurden die bekannten Normen, die zum Zeitpunkt der Erstellung des Hauses alten, erfüllt, gibt es keine Verpflichtung, nachträglich was zum Lärmschutz zwischen den Wohnungen zu machen. Oft wäre das auch gar nicht möglich.

Der sogenannte "Charme" von Althäusern bringt u. a. mit sich, dass sie sehr hellhörig sind.