Garage als Schlafplatz nutzen

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Nein. Garagen sind nur zum Abstellen von KfZ genehmigt. Andere Nutzungen wie Werkstatt, Lager, Abstellraum oder Aufenthalts / Schlafraum sind baugenehmigungspflichtig und sind, wenn überhaupt, erst nach Umbauten zulässig.

Hallo Gadwin,

Natürlich ist es erlaubt, eine von dir gemietete Garage, als Schlafplatz zu nutzen. Solange es im Mietvertrag nicht anders geregelt ist, oder nicht explizit drin steht, dass sie nur als Autostellplatz genutzt werden darf, steht es dir frei dort zu nächtigen.

Denke mal, da müsste der Vermieter mit einverstanden sein.
Eine einmalige Geschichte, da hat sicher auch niemand etwas
dagegen, aber auf Dauer?!
Schließlich bezahlt man ja als Eigentümer für Wohnraum Grundsteuer.
Eine Garage ist kein Wohnraum.

Garage ist kein Wohnraum.

wenn es im mietvertrag nicht ausdrücklich verboten ist, dann ja.