Nachbar Keller geht c.a. 10qm unterirdisch in mein Grundstück. Gehört dadurch ein Teil des Kellers mir?

2 Antworten

Hallo Fundamensch,

Meines Erachtens ist dies ein Überbau nach § 912 ff. BGB, zu dessen Beseitigung Sie den Nachbarn auffordern könnten, sofern es nicht irgendwann eine Zustimmung dafür gab. Es liegt auf der Hand, dass der Rückbau in Ihrem Falle nicht möglich bzw. unangemessen ist, also muss eine andere Lösung her. Der könnte darin bestehen, dass der Nachbar Ihnen einen Ausgleich zahlt. Nutzen können Sie den Keller jedenfalls nicht und er gehört auch nicht Ihnen.

Beste Grüße

FH

deine etwaigen rechte nachdem du das haus so gekauft wie gesehen hast?

die verrät dir unter vorlage aller unterlagen ein fachanwalt.