Darf man Pferde auf dem Grundstück halten?

5 Antworten

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Nein - und schon gar nicht wenn das jetzt ein Wohngebiet ist.

Ich wohne in einem ehemaligen Bauernhaus und wir dürfen keine Großtiere mehr halten.

Dein Weg führt dich ins Landratsamt und dann in die Abeitlung für Landwirtschaft, dort wird man dir ganz genau sagen was du darfst und was nicht, ob du es beantragen kannst oder nicht.

Bei vielen ehemaligen Bauernhöfen und -häusern ist die Viehhaltungserlaubnis erloschen in dem Moment als das letzte Vieh den Hof verlässt. Das gleiche gilt nicht für Aussiedlerhöfe.

Bei uns im Ort ist noch ein Hof im Teilwohngebiet - ich habe mal den Bauern gefragt warum er noch Vieh halten darf, er hat mir erklärt, das solange er Vieh im Stall hat, keiner verbieten könnte was er schon immer macht (außer neuer Bebauungsplan - aber da müssen sie ihm außerhalb des Ortes einen neuen Bauplatz geben) aber wenn er alles Vieh verkaufen würde dürfte er keines mehr in den Stall stellen. Auch nicht 10 Minuten später.

Erkundige Dich beim Bauamt ob dort Großtierhaltung erlaubt ist. Hier kennt niemand das Gebiet und die dazugehörenden Vorschriften..

Das Problem ist ja das es bereits genehmigt war, das ist eben ewig her. Ich frage mich lediglich ob man das '' Nach bearbeiten'' muss weil jetzt nun halt mal ziemlich viele Häuser drumherum stehen.

@lxxely

natürlich mußt Du den aktuellen Stand erfragen.Die Bestimmungen können sich inzwischen geändert haben!

@dogmama

vielen dank:)

Hallo!

Hier musst du dich auf den Ämtern erkundigen. Das kann ggf. eine Lauferei sein, was ich aus eigener Erfahrung mitbekommen habe.

Letztendlich ging es bei mir nicht, obwohl dies ein ausgebauter, ehemaliger Pferdestall mit Koppel und allem drum und dran war.

Gruß
Falke

So war es bei uns auch. Jetzt Wohngebiet also keine Großtierhaltung mehr erlaubt.

Frag doch einfach bei der Stadt nach, die können dir am ehesten beantworten ob das genehmigt wird oder nicht

Warum sollte man das nicht dürfen? Meine Pferde standen immer auf dem Grundstück.

Naja ich bin mir nicht sicher ob man das nach 20 Jahren immer noch darf? Wobei man damals eine Lizenz hatte.

Die Rahmenbedingungen könnten sich in der letzten Zeit geändert haben.

Wenn du immer deine Pferde da hattest, war es auch immer ein landwirtschaftliches Anwesen - wenn du die Pferde da mal für ein Jahr nicht hattest - bist du auch kein landwirtschaftliches Anwesen mehr und kannst es nicht mehr einfordern. Allerdings unterscheiden sich die Richtlinen je nach Ort und Bundesland etwas.

Die waren mal bei mir auf dem Grundstück und mal wo anders, jenachdem welche Koppel grade grün war.