nacharbeiten weil ich zu langsam bin

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Nein, so wie Du es schilderst, darf Dein Arbeitgeber nicht vorgehen.

Er darf Überstunden anordnen, wenn die Erledigung einer Aufgabe für den Betrieb äußerst wichtig ist (wenn sonst z.B. ein überlebensnotwendiger Auftrag verloren geht); diese Überstunden sind für euch dann auch verpflichtet - müssen vom Arbeitgeber aber selbstverständlich auch bezahlt werde.

Euch zur Nacharbeit in eurer "Freizeit" verdonnern, weil er meint, ihr wäret zu langsam, geht gar nicht. Neben der Arbeitszeit, die ihr dem Arbeitgeber schuldet, darf er nur eine "durchschnittliche Leistung" verlangen - wie immer man die jetzt auch definieren will.

Wenn ein Arbeitnehmer deutlich unter dieser durchschnittlichen Leistung vergleichbarer anderer Arbeitnehmer bleibt, muss er klären, woran das liegt. Nur dann, wenn feststeht, dass die Minderleistung eines Arbeitnehmers nicht in dessen Person liegt (er kann z.B. aus körperlichen Gründen nicht besser oder schneller arbeiten), sondern in seinem Verhalten (weil er z.B. keinen "Bock" hat, sich immer wieder mit anderen Dingen beschäftigt usw.), dann kann der Arbeitgeber zu arbeitsrechlichen Mitteln greifen und eine Abmahnung erteilen.

nein, du musst nicht nacharbeiten. das ist sein pech, wenn die leute es in der vorgesehenen zeit nicht schaffen. als normaler arbeitnehmer man schuldet eigentlich nur arbeitszeit, keine bestimmte qualität der arbeit (ausser man hätte einen werkvertrag).

Nein, das darf er auf keinen Fall!