berufliche reha nach krankheit genehmigt, muss ich dafür kündigen?
Ich habe vor einem Jahr eine medizinische Reha gemacht bei der Burnout/Depressionen festgestellt wurden, bin seitdem krank geschrieben, aber noch in Anstellung. Da in dieser Zeit mein Sohn an Krebs erkrankt ist, habe ich den Starttermin der von Rentenversicherungsträger genehmigten beruflichen Reha aufschieben können. Die Reha werde ich nicht in meinem Betrieb absolvieren. Mit Beginn der Reha endet meine Krankschreibung. Muss ich mein Arbeitsverhältnis kündigen, oder kann es einfach nur "ruhen". Es macht sich halt im Lebenslauf besser. Ich werde im Anschluss an die Reha sowieso den Arbeitgeber wechseln. Sollte ich nicht direkt eine Stelle finden muss ich wohl erst ALG I beantragen. Ferner stehen noch 160 geleistete Überstunden zur Zahlung aus. Sind diese durch meine Krankheit verfallen? Das wäre echt unfair, zumal die Mehrarbeit nicht zuletzt zu meiner Erkrankung beigetragen hat. Einen Auflösungsvertrag lehnt mein Arbeitgeber ab. Eine Abfindung ebenfalls. Bin seit 2007 dort angestellt. Leider komme ich erst jetzt dazu eine Schwerbehinderung zu beantragen. Hat jemand Ahnung, wie ich den Weg des geringsten Widerstandes gehen kann?
4 Antworten
Du hast soviel Fragen und Probleme mit deinem Arbeitgeber, so das ich dir Raten möchte dich mit deiner Gewerkschaft in Verbindung zu setzen. Diese werden dich auch rechtlich Beraten und wenn nötig vor Gericht vertretten. Ein Tipp noch: Wenn dir die Krankenkasse ein Schreiben zukommen läßt, worin Sie Mitteilt das dein Krakengeld jetzt ausläuft und du dich beim AA melden müßt, mache auf jedenfall einen WIDERSPRUCH den eine Krankenkasse ist auch nur eine Behörde. denn Antrag für den Behindertenausweis kannst du dir in Internet runterladen, und schnellstens abgeben. Damit stehst du automatisch unter Kündigungsschutz, und dein arbeitgeber kann dich nicht mit Einwilligung des Versorgungsamtes Kündigen. Er kann dir aber eine gleichwerdige Arbeitsstelle im Betrieb anbieten, zum gleichen Lohn. Deine Überstunden bleiben bestehen, und werden erst angetastet wenn du Sie brauchst oder bei der Kündigung. Die Bearbeitung eines Behinderten ausweises dauert 6 - Wochen oder längeer! Darfst mich ruhig Konsultieren, helfe dir gerne weiter! Appropo, für deinen Sohn kannst du auch einen Behindertenausweis beantragen mit MdE von 100%, sowie dein PKW auf ihn umschreiben, und die Befreiung vom Telefon und der GEZ beantragen. Dein Sohn kriegt das sofort. Und bei der Steuererklärung kannst du beide Ausweise benutzen! Wünsche dir und deiner Familie nur das beste und Grüße mir deine Frau von mir, denn Menschen mit dee meisten Kraft!
Solange Du in der Reha bist, bist Du weiterhin "krankgeschrieben". Du erhälst eine entspr. Bescheinigung für Deinen AG. Lass Dich von einem RA für Arbeitsrecht beraten.. das Ganze klingt sehr komplex.
Danke. Da der Rentenversicherungsträger Übergangsgeld zahlen wird, habe ich schon eine Bescheinigung für den Arbeitgeber, die ich noch einreichen muss, sobald ich einen Starttermin erhalte. Übrigens habe ich einen Anwalt für Arbeitsrecht konsultiert, der mir zur Kündigung geraten hat, damit die "alte Sache abgeschlossen ist". Sehe ich aber nicht ein. Der sagte mir auch, dass ich keinen Anspruch mehr auf Auszahlung meiner 160 geleisteten Überstunden habe. Wollte nur mal andere Meinungen hören.
Du solltest dir vom Arbeitgeber eine Zusage geben lassen für die Reha, normalerweise ist von der Rentenversicherung ein Formular beigefügt. Wirst so schnell keine andere Arbeit bekommen wenn du krankgeschrieben bist, während der Reha klappts ja auch nicht mir einem Vorstellungsgespräch, oder willst du den zukünftigen AG anlügen!
Während der beruflichen Reha werde ich in einem Praktukumsbetrieb arbeiten. Vielleicht ist dieser ja bereit mich zu übernehmen. (Die Hoffnung stirbt zuletzt ;-) ). Dann liegen die Karten ja offen. Ich habe nicht vor irgendjemanden anzulügen.
Ich würde das Arbeitsverhältnis nicht selbst kündigen, dazu besteht jetzt kein Zwang. Wegen der Reha musst du es nicht, aber eine Bescheinigung für den Arbeitgeber musst du bekommen haben oder besorgen (gilt dann im Sinne einer Krankschreibung).