Kirchenaustritt gleich Kündigungsgrund?

10 Antworten

Da ich keine Juristin bin, habe ich mal nach neuesten Urteilen geschaut.

Es geht zwar um die evangelische Kirche, aber die Begründung des Gerichts würde auch auf die katholische Kirche anwendbar sein:

Die Loyalitätserwartung des Arbeitgebers, dass der Mitarbeiter nicht aus der evangelischen Kirche austrete, stelle keine wesentliche und berechtigte Anforderung an seine persönliche Eignung dar.

https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/urteil-kuendigung-wegen-kirchenaustritt_76_536806.html

Die Loyalitätserwartung des Arbeitgebers, dass der Mitarbeiter nicht aus der evangelischen Kirche austrete, stelle keine wesentliche und berechtigte Anforderung an seine persönliche Eignung dar.

Dabei ist aber einzuschränken, dass es ganz entscheidend auf die ausgeübt Tätigkeit ankommt, inwieweit diese also weltanschaulich bestimmt ist.

Bei einem Altenpfleger/einer Altenpflegerin könnte es grenzwertig werden.

@Familiengerd

Ich hab's fast befürchtet, also sollte der Fragesteller mal einen Arbeitsrechtler fragen, der auf dem neuesten Stand ist.

Ich hoffe, dass solche Kündigungen ALLESAMT gekippt werden, und zwar durch eine höchstrichterliche Entscheidung.

Es sollte endlich klar werden, dass wir nicht in einem Kirchenstaat leben.

Es gibt sogenannte "Tendenzbetriebe", z. B. wenn eine Kirche Betreiber einer Einrichtung ist. Dann kann sie fordern, dass alle Arbeitnehmer dieser Kirche angehören. Das ist rechtlich abgedeckt.

Wenn du der Kirche nicht länger angehören willst, findest du bestimmt auf dem freien Arbeitsmarkt eine andere Stelle. :-)

DAs ist schon ziemlich albern, denn arbeiten bei uns ja auch Muslime und Buddhisten. Dann ist scheinbar die Religonsart egal?!

@Floezi887

Meistens muss selbst die putzfrau katholisch sein..

@Guinan1972

Das ist Unsinn, da längst überholt!

@Familiengerd

Klar, du kannst für alle Gemeinden sprechen....

@Guinan1972
alle Gemeinden

Was soll das denn mit den "Gemeinden" zu tun haben? Das ist eine allgemein geltende arbeitsrechtliche Frage!

@Familiengerd

Die bisher für die Kirchen und ihrer Rauswurf Taktik entschieden wurde.

@Guinan1972

Das ist - so undifferenziert/pauschal - schlicht und einfach falsch!

Siehe hier meinen eigentlichen Kommentar zur Antwort von Idris164 (und die richtige Antwort u.a. von Christlich und andeasolar).

KönnenJa, das ist ein kündigungsgrund...

Das ist so allgemein nicht richtig, sondern kommt alleine auf die Art der Tätigkeit bei einem weltanschaulich orientierten Arbeitgeber an.

Ein (zur Veranschaulichung übertriebenes) Beispiel: beim Hausmeister in einerm konfessionellen Altenheim spielt das keine Rolle, beim dort arbeitenden Seelsorger sehr wohl.

Die Aussagen nach dem von Dir geposteten und veralteten Link widersprechen der aktuellen Rechtsprechung.

Du bekommst hier von vielen veraltete Informationen. Der Europäische Gerichtshof hat vor einiger Zeit entschieden, dass Kirchliche Arbeitgeber nur dann auf Konfessionszugehörigkeit bestehen dürfen, wenn der Arbeitnehmer in Lehre, Verkündigung und/oder Seelsorge tätig.
Außerdem hättest du als Pflegekraft doch sowieso schneller eine neue Arbeitsstelle als die einen Pfleger. Also zerbrich dir da mal nicht den Kopf drüber. Selbst wenn das alte kirchliche Arbeitsrecht noch gelten würde, würden die sich bei der momentanen Arbeitsmarktlage das drei mal überlegen.

Nur zur Info: Ich war mehrere Jahre in der MAV der Diakonie.

Ich würd ganz sicher einer andere Arbeitsstelle finden, doch ich liebe mein Team und meine Bewohner! Das möchte ich nur im schlimmsten Falle aufgeben.

Hast du Erfahrung mit einem Religionswechsel?

@Floezi887

Bei uns wüsste ich niemanden der einen Wechsel der Kirche oder des Glaubens vollzogen hätte.
Aber das Urteil vom EuGH ist völlig eindeutig. Und jedes Arbeitsgericht hier in der BRD würde einer Kündigungsschutzklage in dem Fall stattgeben. Selbst wenn du ohne Rechtsanwalt dort auflaufen würdest.

Das ist von deutschen Arbeitsgericht en aber noch nicht bestätigt worden.

@Guinan1972

Doch ist es. In Berlin wurde die Caritas zu Schadensersatz verurteilt, weil sie einer Sozialarbeiterin eine Stelle nicht gaben, weil sie nicht der RKK angehörte.

Im Normalfall ist deine Religionsangehörigkeit deine Privatsache. Kirchliche Träger sind jedoch eine Ausnahme.

Wenn es jedoch konfessionslose Kollegen gibt dann könntest du auf Gleichbehandlung klagen, ob man eine solche Klage aber gewinnt ist sehr fraglich und mit einem großen Risiko verbunden.