Nach langer Krankheit schickt mich der Arbeitgeber wieder heim mit der Begründung er hat keine Verwendung mehr für mich. Ist dies ohne Arbeitgeberkundigung mög?

3 Antworten

So lange Dir der Arbeitgeber nicht gekündigt hat, besteht auch noch weiterhin das Arbeitsverhältnis. Hast Du die Arbeit mittlerweile wieder angetreten, der Arbeitgeber schickt Dich aber wieder nach Hause (obwohl Deine Bereitschaft zur Arbeit vorhanden ist), steht Dir auch weiterhin Lohn zu. Voraussetzung ist immer, dass Du Deinem Arbeitgeber Bereitschaft zur Arbeitsaufnahme signalisierst.

Hier kommt es zunächst mal darauf an, ob du deine arbeitsvertraglichen Pflichten erfüllen kannst oder nicht. Würdest du z.B. auf dem Bau arbeiten, könntest du mit der Einschränkung maximal 5 kg heben zu können, deinen Pflichten sicherlich nicht nachkommen. In diesem Fall müsste dich der Arzt weiter krankschreiben. 

Dann stellt sich die Frage, ob dir eine andere Tätigkeit zugewiesen werden könnte, die deinen Fähigkeiten entspricht. Ist dies nicht der Fall, käme tatsächlich eine Kündigung in Betracht. 

Selbst kündigen solltest du auf keinen Fall, da du ansonsten mit einer 12-wöchigen Sperre beim ALG rechnen müsstest. 

Selbst zu kündigen - oder einen Aufhebungsvertrag zu schließen (wenn er nicht unabweisbare finanzielle Vorteile beinhaltet) - wäre so ziemlich das "Falscheste", was Du tun könntest.

So lange Dir der Arbeitgeber nicht kündigt, besteht das Arbeitsverhältnis, und er hat Dich - wenn Du nicht mehr krankgeschrieben bist - "ganz normal" zu bezahlen.

Der Arbeitgeber kann Dir eigentlich problemlos kündigen, wenn der Betrieb nicht mehr als 10 (Teilzeitkräfte anteilig berechnet) dauerhaft beschäftigte Vollzeitarbeitnehmer hat und darum das Kündigungsschutzgesetz KSchG keine Anwendung findet.

Er darf Dir auch bei Geltung des Gesetzes ordentlich personenbedingt kündigen - unter Einhaltung der vertraglichen oder gesetzlichen Kündigungsfrist -, wenn Du unter den gegebenen Bedingungen Deiner ursprünglichen Arbeit nicht mehr (auch nicht mehr mit dem Arbeitgeber zuzumutender Bereitstellung von Hilfsmitteln am Arbeitsplatz) nachkommen kannst, wenn der Arbeitgeber keinen geeigneten Ersatzarbeitsplatz zur Verfügung stellen kann oder Umschulungen für einen anderen Arbeitsplatz ihm nicht zuzumuten sind.

Der Arbeitgeber muss Unzumutbarkeiten oder Unmöglichkeiten aber darlegen und beweisen; wenn Du seinen Darlegungen widersprechen willst, musst Du den Gegenbeweis antreten.

Wenn Dich der Arbeitgeber allerdings - so wie Du es geschildert hast - einfach nach Hause schickt, obwohl Du ihm Deine Bereitschaft zur Arbeitsleistung erklärt hast, muss er Dir trotzdem Dein Entgelt zahlen!

Denn wenn er Deine Arbeitsleistung nicht annimmt, gerät er in den sogenannten "Annahmeverzug" nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch BGB § 615 "Vergütung bei Annahmeverzug und bei Betriebsrisiko" Satz 1: Er muss Dich so bezahlen, als würdest Du normal arbeiten, und Du musst die tatsächlich nicht gearbeitete Zeit auch nicht nacharbeiten.

Dafür musst Du auch nicht jeden Tag aufs Neue Deine Arbeitskraft anbieten (wie von MeisterMiyagi behauptet), sondern es reicht die Tatsache, dass eine bestimmte Arbeitszeit vereinbart worden ist, für die Du zu bezahlen bist - tut der Arbeitgeber das nicht (gleichgültig, ob er es nicht will oder verschuldet oder unverschuldet nicht kann), hat er sich das selbst anzurechnen.