Nach Klausureinsicht Fehler entdeckt - Änderung noch möglich?

2 Antworten

Ja grundsätzlich hast du das Recht, Widerspruch einzulegen. Also du kannst, wenn du tatsächlich einen Fehler entdeckt hast, was ganz normal ist (die Korrektoren sind auch nur Menschen und sie korrigieren ja nicht nur deine Klausur) den Punkt noch rausholen.
Jedoch ist die Frist des Wiederspruches wichtig. Bis wann du also den Wiederspruch einlegen darfst.
Bei Schreiben von Behörden ist das so, dass in der Regel 1 Monat ab Bekanntgabe des Schreibens die Bürger die Möglichkeit haben diesem zu widersprechen.
Da du ja erst diese Woche bei der Einsicht warst, würde ich das zuständige Prüfungsamt mal anrufen und wegen einem Widerspruchsverfahren nachfragen. Oder du sprichst mit deinem Professor!

Viel Erfolg!

Die Regelungen dafür (also auch mögliche Fristen!) sind normalerweise in der Prüfungsordnung festgehalten. Ich denke aber, dass du bei einer so knappen Angelegenheit, bei der es um nur einen Punkt geht, gute Chancen hast, die Klausur nochmal einzusehen.

Bevor du damit zum Professor gehst: Wie schätzt du ihn ein? War er bisher entgegenkommend? Wenn dem nicht so ist und du fürchtest, dass er irgendwas gegen eine zweite Einsicht haben könnte, dann gehe erst zum Prüfungsamt und kläre dort die Formalitäten, bevor du damit zu ihm gehst - wenn du das denn überhaupt musst.

Wie auch immer du es machst: Das Prüfungsamt hat hier mit ziemlicher Sicherheit das letzte Wort.