Wenn man bei der Klausureinsicht nachträgliche fehler einbaut und diese reklamiert um nicht zu bestehen und einen weiteren versuch zu haben, ist das rechtens?

3 Antworten

Nein, das ist nicht rechtens.

Frag doch einfach mal beim Prüfungsamt, ob es möglich ist, eine Prüfung zu wiederholen, obwohl man sie bestanden hat. Manche Prüfungsordnungen gestatten das.

Und wenn das nicht geht, dann tröste dich damit, dass es noch genügend andere Modulprüfungen gibt, mit denen man eine verhauene Prüfung ausgleichen kann. Ein schlechtes Prüfungsergebnis macht in der Regel nicht gleich die ganze Endnote kaputt.

Beste Grüße!

Wenn da ein Fehler übersehen wurde wirst du dennoch keine schlechtere Note bekommen. Wenn du mehr "korrigierst" ist das ziemlich offensichtlich.

Und nein, das ist selbstverständlich nicht erlaubt.

Nein, natürlich nicht.

Was für eine Frage....