Nach Frühschicht jetzt Nachtschicht als Rufbereitschaft?

3 Antworten

Meinst Du "Bereitschaft" oder "Rufbereitschaft"?

Auch bei Bereitschaft oder Rufbereitschaft gelten die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes.

Bei "Bereitschaft" gilt die komplette Zeit als Arbeitszeit, bei "Rufbereitschaft" zählt die tatsächliche Arbeitszeit (wenn man also "gerufen" wird) zur vereinbarten wöchentlichen/monatlichen Arbeitszeit.

Die Ruhezeiten müssen auch bei Bereitschaft/Rufbereitschaft eingehalten werden. Hat ein AN nachts Rufbereitschaft und muss z.B. um 2.30 Uhr in den Betrieb, darf er nicht schon wieder um 6.00 oder 7.00 Uhr in Tagschicht eingesetzt werden.

Bereitschaft/Rufbereitschaft muss arbeitsvertraglich vereinbart sein und auch die Nachtarbeit darf der AG nicht anordnen, wenn ein AN z.B. für Früh- und Spätdienst unterschrieben hat, von Nachtschicht aber keine Rede war.

Wenn mindestens 11h Ruhezeit dazwischen liegen dann ist das leider erlaubt. Du dürftest demnach nach einer Nachtschicht, nicht direkt in der früh oder Mittagsschicht eingesetzt werden! Den auch bei Bereitschaft müssen die erforderlichen Gesetze eingehalten werden!

Wenn 11 Stunden zwischen den Schichten liegt leider ja.