Duschverbot von 22-7 Uhr? Kann das rechtens sein?

11 Antworten

Hallo Marvin9324,

deine Frage will ich erstmal wie folgt beantworten. Es kommt darauf an. Ein grundsätzliches Duschverbot in dem von dir genannten Zeitraum wird man so nicht durchsetzen können.

Das heißt jedoch nicht, dass ein Duschverbot nicht rechtens sein kann. Es kommt dabei auf die äußeren Umstände an. In deinem Fall, durch das Schichtsystem, kann man davon ausgehen dass du keine andere Möglichkeit hast und dementsprechend wäre so ein Duschverbot i.V.m der daraus resultierenden nächtlichen Störung des Anwohners eine Belastung die ertragen werden müsste.

Anders sähe das bei jemandem aus, der die Möglichkeit hätte seine Duschaktivität in einen anderen Zeitkorridor zu verschieden. Hier würde man das Recht des Mietnachbarn auch nächtliche Ruhe höher gewichten und damit das Verbot evtl. zulassen. Das Duschverbot stellt eigentlich auch nur das Vehikel, der Ruhestörung dar. Daher müssten in einem solchen Fall weitere Punkte überprüft werden müssen. 

Denn natürlich ist duschen zu keiner Tages- oder Nachtzeit verboten, solange dadurch der Lärm in grenzen gehalten wird. Da es sich bei dem duschen um sozial adequate Geräusche handelt, wird man das zuvor angesprochene Verbot in sehr wenigen Fällen durchsetzen können, grundsätzlich ausgeschlossen ist dies jedoch nicht. So kann das Duschverhalten eingeschränkt werden usw. alles im Hinblick auf die Ruhestörung mit der Abwägung des Interesse des Mieters.

Das heißt jedoch nicht, dass ein generelles Verbot besteht und jeglicher Verstoß zu ahnden ist.

Wichtig ist die Gesamtsituation, da bei den meisten ein nächtliches Duschen eine Ausnahme darstellt, kann man dem nicht sofort mit einem Verbot entgegentreten. Kommt es dauerhaft vor, aber auf berechtigte weise (Schichtbetrieb, anderer Tagesrhythmus usw.) würde man hier wieder davon ausgehen, das diese Interessen die nächtliche Störung überwiegen.

Du siehst, eine Ruhestörung im Gewand des Duschverbot abzustellen ist sehr unwahrscheinlich.

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Kommen wir zu der Klausel in dem Mietvertrag. Da es sich um eine Vereinbarung zwischen den Parteien handelt, kann dies nicht mit dem Argumenten von oben entgegengetreten werden. Zumindest nicht ohne den Zwischenschritt über § 307 Abs. 1, Abs. 2 BGB denn schon nach Treu und Glauben, würde dies durch die schon genannten Argumente eine unangemessene Benachteiligung darstellen. Wer will könnte noch hygienische Aspekte anführen usw. Damit würde auch eine unterschriebene Klausel nicht gegen duschen zu nächtlichen Zeiten sprechen.

Schmitt-Kundig

  

Lange Rede kurzer Sinn, das ist Unsinn! Rechtlich nicht durchsetzbar...

Baden und Duschen nach 22 bzw. nach 24 Uhr oder sogar mitten in der
Nacht ist erlaubt. (LG Köln 1 S 304/96) Allerdings darf nachts das Duschen
nicht länger als 30 Minuten dauern, Oberlandesgericht Düsseldorf.

Generelle nächtliche Dusch- und Badeverbote in Hausordnungen sind insgesamt unwirksam.

erkläre deinem vermieter, dass du damit zum anwalt gehst- der freut sich dann über so leicht verdientes geld.

damit kommt dein vermieter nämlich zu 100 % nicht durch.

und er kann dir deswegen auch nicht kündigen.

rate dem rentner mal zu oropax.

um übrigen sollte man den vermieter mal auf die hellhörigkeit des hauses ansprechen und was er gedenkt, dagegen zu machen. im zweifel in einem abwasch vom anwalt

Das Kölner Landgericht hat hier mal geurteilt. Duschen & Baden ist gerade wegen div. Schichten nicht zu verbieten

https://www.mieterbund.de/index.php?id=363

Dauerduschen von über 3 h sind aber nicht zulässig. Sonst wäre das eine Einschränkung des Mieters. 

Siehe hier bitte das Urteil