My days verlangt Geld nach einen Jahr trotz der, bereits an Inkasso übergeben?
Hallo Zusammen,ich habe vor einen Jahr einen Gutschein bei My days bestellt, da ich einen besseren Angebot gefunden habe, habe ich dort angerufen und diesen Gutschein abbestellt. Gerstern erhielt ich eine Rechnung die bereits an Inkasso übergeben wurde. Wie soll ich mich verhalten? Können Sie trotz der Kündigung nach einen Jahr Geld verlangen?Danke im Voraus LG Maja
4 Antworten
Durch die Bestellung wird ein wirksamer Kaufvertrag geschlossen. Auch wenn es Vorkasse ist und der Gutschein erst nach Bezahlung einlösbar ist: Du kannst dich nicht darauf berufen, dass du die Leistung noch nicht erhalten hast. Ein Widerruf muss nach 14 Tagen und schriftlich erfolgen. Mydays habe ich immer als kulant und sehr kundenfreundlich erlebt.
Kündigung? Du meinst deinen Anruf da? Das wird von denen dann wohl so nicht akzeptiert worden sein.
Es ist eher unwahrscheinlich das die sich ein Jahr lang nicht gemeldet haben. Schon gar nicht das die sofort ihre Forderungen an ein Inkassounternehmen abtreten.
Aber so wie ich das sehe solltest du besser bezahlen bevor es noch teurer wird.
Das du ganz ums bezahlen rum kommst glaube ich eher nicht.
Die wichtigste Frage beantwortest du nicht: Hast du den Gutschein denn damals geliefert bekommen?
Eine Kündigung muss schriftlich erfolgt sein.
Wenn du da lediglich angerufen hast, hast du nichts gekündigt.
Also zahlen und gut ist die Sache.
Herr Besserwisser.
Wer Lesen kann, ist klar im Vorteil.
Du kannst innerhalb von 14 Tagen Deine Bestellung in Textform
(z.B. Brief, Fax, E-Mail) ohne Angabe von Gründen
widerrufen/stornieren.
Einfach mal einen dummen Kommentar abgeben ohne zu wissen, was Sache ist, hilft hier nicht weiter.
Das Blöde an der Sache ist, dass du hier eine Kündigung und einen Widerruf miteinander verwechselst. Mit meinen Fragen hättest du besser umgehen können. Beispielsweise mit einem "Sorry, ich meinte keine Kündigung, sondern einen Widerruf gemäß Widerrufsrecht. Der geht hier nur schriftlich". Dann wäre alles gut gewesen...
Du solltest dich zuerst mal informieren, was aus rechtlicher Sicht der Unterschied ist. Sonst könnte es passieren, dass du hier etwas dumm aus der Wäsche schaust.
Im Regelfall habe ich Recht. Warum? Weil ich sehr genau überlege, zu was ich meine Meinung abgebe und weil ich bei Dingen, wo ich mich nicht auskenne, einfach gepflegt meine Klappe halte. Vielleicht solltest du es auch mal damit probieren? Mindestens solltest du dir mal überlegen, ob du nicht doch etwas dazu lernen könntest, bevor du andere als "Besserwisser" oder "dumm" abstempelst ;-)
So, genug Besserwisserei. Solange TE nicht meine Frage beantwortet kann man eh nicht sagen, was aus rechtlicher Sicht nun sinnvoll ist.
Wo genau steht diese Weisheit denn?
Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung. Und auch telefonische Kündigungen sind erst mal vom Grundsatz her gültig.