My days verlangt Geld nach einen Jahr trotz der, bereits an Inkasso übergeben?

4 Antworten

Durch die Bestellung wird ein wirksamer Kaufvertrag geschlossen. Auch wenn es Vorkasse ist und der Gutschein erst nach Bezahlung einlösbar ist: Du kannst dich nicht darauf berufen, dass du die Leistung noch nicht erhalten hast. Ein Widerruf muss nach 14 Tagen und schriftlich erfolgen. Mydays habe ich immer als kulant und sehr kundenfreundlich erlebt.

Kündigung? Du meinst deinen Anruf da? Das wird von denen dann wohl so nicht akzeptiert worden sein.

Es ist eher unwahrscheinlich das die sich ein Jahr lang nicht gemeldet haben. Schon gar nicht das die sofort ihre Forderungen an ein Inkassounternehmen abtreten.

Aber so wie ich das sehe solltest du besser bezahlen bevor es noch teurer wird.

Das du ganz ums bezahlen rum kommst glaube ich eher nicht.

Die wichtigste Frage beantwortest du nicht: Hast du den Gutschein denn damals geliefert bekommen?

Eine Kündigung muss schriftlich erfolgt sein.

Wenn du da lediglich angerufen hast, hast du nichts gekündigt.

Also zahlen und gut ist die Sache.

mepeisen  07.07.2017, 12:47

Eine Kündigung muss schriftlich erfolgt sein

Wo genau steht diese Weisheit denn?

Wenn du da lediglich angerufen hast, hast du nichts gekündigt.

Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung. Und auch telefonische Kündigungen sind erst mal vom Grundsatz her gültig.

mepeisen  08.07.2017, 16:09
@Deepdiver

Das Blöde an der Sache ist, dass du hier eine Kündigung und einen Widerruf miteinander verwechselst. Mit meinen Fragen hättest du besser umgehen können. Beispielsweise mit einem "Sorry, ich meinte keine Kündigung, sondern einen Widerruf gemäß Widerrufsrecht. Der geht hier nur schriftlich". Dann wäre alles gut gewesen...

Du solltest dich zuerst mal informieren, was aus rechtlicher Sicht der Unterschied ist. Sonst könnte es passieren, dass du hier etwas dumm aus der Wäsche schaust.

Im Regelfall habe ich Recht. Warum? Weil ich sehr genau überlege, zu was ich meine Meinung abgebe und weil ich bei Dingen, wo ich mich nicht auskenne, einfach gepflegt meine Klappe halte. Vielleicht solltest du es auch mal damit probieren? Mindestens solltest du dir mal überlegen, ob du nicht doch etwas dazu lernen könntest, bevor du andere als "Besserwisser" oder "dumm" abstempelst ;-)

So, genug Besserwisserei. Solange TE nicht meine Frage beantwortet kann man eh nicht sagen, was aus rechtlicher Sicht nun sinnvoll ist.