Mahnung von inkasso@fairmount.de?
Ich bitte schnellstens um Hilfe! Vor einigen Wochen bekam ich eine Mail vom Absender 'inkasso@fairmount.de'. In der Mail stand unter anderem:
''wir nehmen Bezug auf die bereits geführte Korrespondenz und müssen feststellen, dass die Forderung unserer Mandantschaft noch nicht ausgeglichen ist.''
''Wir haben Sie deshalb nochmals aufzufordern unverzüglich, spätestens jedoch bis zum
09.11.2015
den Betrag in Höhe von EUR 90,45 auf das hier angegebene Konto zu bezahlen. Nach erfolglosem Firstablauf sind wir bereits jetzt angehalten, die Angelegenheit an die Vertragsanwälte abzugeben.
Diese werden unverzüglich einen Mahnbescheid gegen Sie beim örtlichen Mahngericht beantragen, wodurch weitere ebenfalls von Ihnen zu bezahlende Kosten und Unannehmlichkeiten entstehen.''
Ich habe im September ein Abo mit einem Online-Dienst abgeschlossen, jedoch nach einem halben Monat das Abo wieder gekündigt. Der Betrag für diesen Monat wurde mir von dem Online-Dienst abgezogen! Ich bin deswegen ohne weiteres erstmal nicht auf diese Mail eingegangen. Außerdem habe ich (angeblich) Trotz mehrfacher Mahnung keine weiteren Mails von diesem Absender bekommen/gefunden. Nun bekam ich vor einigen Wochen eine weitere Mail vom Absender: 'rechtsanwaltskanzlei@kanzlei-awt.de'. Ich zitiere euch hier den wichtigsten Abschnitt der Mail:
*''Auf die Mahnungen unserer Mandantin haben Sie ebenso nicht reagiert, wie auf die Zahlungsaufforderungen des eingeschalteten Inkassounternehmens, der Fairmount GmbH. Unsere Anwaltskanzlei wurde jetzt beauftragt, die Forderung geltend zu machen und durchzusetzen, notfalls gerichtlich und mit dem Einsatz von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen. Sie haben die Gelegenheit nicht genutzt, diese Forderung auf leichtem und kostengünstigem Weg aus der Welt zu schaffen. Wie Sie wissen, werden durch die Einschaltung der Gerichte auch erhebliche Gerichtskosten und weitere Anwaltskosten anfallen, die Sie ebenfalls zu tragen hätten.
Wir können Ihnen daher nur dringend anraten, die fällige Vergütung von EUR 39,95 zzgl. bislang angefallener Kosten i.H.v. EUR 28,00, sowie unsere Anwaltsgebühren i.H.v. EUR 40,50, insgesamt also EUR 108,45, umgehend, spätestens bis 02.12.2015 zu bezahlen, um diese Folgen zu vermeiden.''*
Noch ein wichtiger Satz: ''Sie haben bei der Firma Centrobill Ltd. am 08.09.15 einen Dienstleistungsvertrag auf ** gebucht.''*
Ich habe natürlich meine Kontoauszüge gecheckt und bin ein wenig verwirrt. Ich bemerkte, dass ich bei dem Unternehmen Centrobil 2 Verträge im selben Monat abgeschlossen hatte. Beide Verträge hatten eine Monatliche Gebühr von 39.95€. Nun wurde mir im September einmal am 09.09. diese Gebühr abgebucht und das andere mal am 15.09.
Ich denke ich habe alles nötige gesagt, damit mir ein paar Experten weiterhelfen können. Ich würde gerne noch wissen, wo ich mich in der Stadt über solche Fälle informieren kann. Das Problem ist einfach, dass ich nicht weiss ob diese Mahnung 'echt' ist oder nich
4 Antworten
Ich würde zum Verbraucherschutz gehen und mich beraten lassen . Auf keinen Fall voreilig bezahlen . Inkasso schreiben kommen nicht per mail .
Die Frage ist , sind die Forderungen rechtmässig ? Kann nur ein Anwalt beantworten denn Inkasso Fairmont sollte man nicht zu voreilig als Abzocke bezeichnen, dazu mal du ja auch bei Centrobil angemeldet warst, Die Rechtanwaltskanzlei Auer Witte ist auch so eine Angelegenheit . . , ob das so richtig ist Mahnung Inkasso und sofort Anwalt
Da ist die Verbraucherzentrale der richtige Ansprechpartner
Inkasso per mail klar erkenntlich Abzocke ( löschen ), Brief ist da schon ernster zu nehmen
Nur ein anwalt ( vom Verbraucherschutz) kann rechtliche richtige Beratung geben
auch wenn der Laie halbwegs in Jura gebildet ist , so ändert sich doch ständig etwas das weiß nur der Jurist .
ausserdem darf nicht jeder Juristischen Rat erteilen.
Alle Inkasso wollen verdienen , der eine mehr , der andere weniger, Aber bewegt es sich im Gesetzlichen Ramen ? Deshalb
nicht zu voreilig, da muß man erst mal die berechneten Gebühren wissen und ob das ganze Inkassoverfahren rechtmäßig ist . sowas sollte man doch schon im Voraus abblocken
Seit 2006 hat sich gesetzlich und in der Rechtsprechung extrem viel getan.
stimmt , ich bin nicht mehr auf dem laufenden
geh zu einem anwalt, der auf medienrecht spezialisiert ist.
im allgemeinen sind "letzte warnungen", "mahnungen" etc. nix wert, wenn sie per mail kommen. sowas erhält man per brief oder sogar per einschreiben.
von mails dieser art hab ich monatlich 20 stk im spamordner und schmeisse sie ungelesen weg.
wenn du tatsächlich einen vertrag eingegangen bist, online, kann es aber sein, das forderungen bestehen. um keine fristen zu verpassen, wäre also ein anwalt nützlich. die schauen sich das auch (kostenfrei) mal an und sagen dir dann, ob es nötig ist, dich vertreten zu müssen und was das dann kosten würde.
bei solchen unseriösen machenschaften ist nämlich nicht gesagt, dass es aufhört, wenn du da irgendwas bezahlst.
geh zu einem anwalt, der auf medienrecht spezialisiert ist.
Ich sehe hier keinen zwingend medienrechtlichen Zusammenhang. Keine Abmahnung, keine UrhG Problematik. Das ist simples Zivilrecht.
im allgemeinen sind "letzte warnungen", "mahnungen" etc. nix wert, wenn sie per mail kommen.
Sie sind grundsätzlich nichts wert, da spätestens die erste Mahnung verzugsbegründend ist. Es spielt auch keine Rolle ob ich per Mail, per Brief oder durch rhytmisches Furzen mahne. Ich muss nur den Zugang der Mahnung im Machtbereich des Empfängers nachweisen können, wenn ich Verzugsschäden ersetzt haben will.
wenn du tatsächlich einen vertrag eingegangen bist, online, kann es aber sein, das forderungen bestehen. um keine fristen zu verpassen, wäre also ein anwalt nützlich.
Welche Frist wäre denn hier noch relevant? Wenn gekündigt wurde, wurde gekündigt, dann wäre zu klären mit welcher Frist. Das Verraten die AGB bzw. der § 309 BGB. Wenn widerrufen wurde, wäre das auch ok, sofern innerhalb von 14 Tagen nach Belehrung und Beginn der Dienstleistung geschehen.
die schauen sich das auch (kostenfrei) mal an und sagen dir dann, ob es nötig ist, dich vertreten zu müssen und was das dann kosten würde.
Nein. Ein Rechtsanwalt darf nicht kostenfrei beraten, auch nicht die Erstberatung. Wäre auch abwegig, denn eine Erstberatung kann auch mal gerne 2 Stunden dauern und wer arbeitet freiwillig 2 Stunden für lau? Ich sicher nicht. Würde ich meine Arbeit nach Stunden abrechnen wäre günstigstensfalls eine Gebühr von 200,- € zzgl. USt. pro Stunde zu zahlen. Für weniger biete ich meine Arbeitskraft nicht an.
Wenn jemand mittellos oder bedürftig i.S.d. SGB II oder XII ist, kann er sich beim Amtsgericht einen Beratungshilfeschein holen. Dann trägt der Steuerzahler die Gebühren für den Anwalt. Diese kann dann maximal noch 10,- € für die Beratung beim Mandanten abrechnen. Muss ein streitiges Verfahren geführt werden und besteht Aussicht auf Erfolg kann Prozesskostenhilfe beantragt werden.
bei solchen unseriösen machenschaften ist nämlich nicht gesagt, dass es aufhört, wenn du da irgendwas bezahlst.
Ist es grundsätzlich nicht. Dies ist die moderne Form der Schutzgelderpressung. Man zahlt für Dinge die man bestellt, wenn es einen Vertrag gibt. Ist man in Verzug muss man ggf. Verzugsschäden bezahlen. Alles andere ist belanglos und würde ich nicht mit 1 Cent vergüten.
Ich habe im September ein Abo mit einem Online-Dienst abgeschlossen, jedoch nach einem halben Monat das Abo wieder gekündigt.
Ein halber Monat wären ca. 2 Wochen. Darum frage ich hier mal nach ob du gekündigt oder widerrufen hast. Und wenn du den Unterschied nicht kennst, solltest du im Internet keine Verträge schließen.
Ich denke ich habe alles nötige gesagt, damit mir ein paar Experten weiterhelfen können.
Nicht mal ansatzweise.
Ich würde gerne noch wissen, wo ich mich in der Stadt über solche Fälle informieren kann.
Verbraucherzentrale.
Das Problem ist einfach, dass ich nicht weiss ob diese Mahnung 'echt' ist oder nich
Nein, das Problem ist, das elementare Informationen für eine Ersteinschätzung fehlen. Wenn du den Gang zur Verbraucherzentrale anstrebst, nimm Geld mit. 15,- € wird es mind. kosten und natürlich ALLE relevanten Unterlagen.
Hier sind einige Punkte die ggf. angreifbar wären, da aber nicht mal klar ist ob es einen oder zwei Verträge gibt und ob diese gekündigt oder widerrufen wurden und auf welchem Weg mit exakter Formulierung, kann dir hier niemand konkreter helfen.
Generell: Mahnungen unterliegen keinem Formerfordernis.
Ich kann auch durch böse gucken eine Mahnung aussprechen. Die Frage die zu klären bleibt ist immer nur ob ich - vor Gericht - nachweisen kann, dass meinem Schuldner die Mahnung zugegangen ist.
böse gucken .... vor Gericht nachweisen
Reicht dafür ein Selfie? ;-)
Wie wärs wenn du deine Klugscheisserei einfach für dich behältst und dich einfach komplett aus dem Internet verpisst. Im echten Leben wird dich wohl eh keiner beachten.
Wie wäre es wenn du in Zukunft Menschen, welche dir kostenfrei und in ihrer Freizeit helfen mit fachkundigem Rat (!) einfach mal etwas Respekt und Dankbarkeit entgegenbringst.
Anstatt primitiv beleidigte Kommentare abzugeben, könntest du einfach die erbetenen Informationen nachreichen und erhälst diese dann wiederrum fachkundig formulierst.
So lange du aber auf Höhlenmensch Niveau agierst wirst du nicht nur keine sinnvollen Antworten erhalten, sondern irgendwann wahrscheinlich auch von dieser Plattform verbannt werden.
Eine Antwort ist nicht deshalb gut, weil sie das aussagt, was du hören möchtest. Gesetze sind nunmal so wie sie sind. Wie wir sie finden ist relativ belanglos. Wir können dagegen klagen oder bei Wahlen andere Parteien wählen.
Du hast zu wenige Informationen geliefert. Darum bekommst du auch eine enstsprechende Antwort geliefert, weil mehr einfach nicht drin ist.
hol dir ein anwalt
muss ich für einen Anwalt nicht auch zahlen?
ja aber er kann dir besser helfen als wir
Doch, sogar recht häufig.
Eigentlich jeder mit einer halbwegs juristischen Vorbildung und Kenntnis des gesamten Falles.
Alle Inkassobüros sind Abzocke. Deren Geschäftsmodell basiert darauf. Die einen mehr, die anderen weniger.