Ist es möglich trotz Forderung durch ein Inkassounternehmen Vergleich mit dem Gläubiger zu machen?

6 Antworten

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Prinzipiell ist es natürlich besser zu probieren einen Vergleich zu erreichen bevor es an ein Inkassobüro geht, aber normal ist es auch danach noch möglich (auch wenn sicherlich kosten drauf kommen die vorher nicht da waren). Vernünftige Vorschläge machen, die meisten lassen mit sich reden

Das das Inkassounternehmen im Regelfall die Forderung nur eintreibt und diese nicht an das Inkassounternehmen abgetreten wurde, ist es natürlich weiter möglich, sich mit dem Gläubiger zu einigen.

kaum

wenn ein Inkassounternehmen im Boot ist, hat der ursprüngliche Gläubiger seine Ansprüche an das Inkassounternehmen abgetreten

Falsch

Abtretung und Forderungsbeitreibung sind rechtlich völlig verschiedene Sachen.

Würde er das getan haben, dürfen gar keine Inkassogebühren verlangt werden.

nein hat er nicht

Vergleiche gehen immer, wenn er gut ist nehmen sie auch die Kosten des Inkasso unternehmens in kauf, es kommt natürlich darauf an um welche summe es sich handelt.

Das er garnichts bekommst bezweifel ich, ausser du beantragst Insolvent, aber ob du das wegen einer einzelnen Forderung möchtest, ist fraglich.

Ansonsten kommt nach dem Inkasso dann ein Vollstreckungsbescheid und dannach Kommt der Gerichtsvollzieher :) bis dahin hast du also Zeit Zu verhandeln oder das Geld aufzutreiben.

Ansonsten kommt nach dem Inkasso dann ein Vollstreckungsbescheid und dannach Kommt der Gerichtsvollzieher :) bis dahin hast du also Zeit Zu verhandeln oder das Geld aufzutreiben.

Wann und wo kommt der Mahnbescheid, dem man binnen 14 Tagen (teilweise) widersprechen kann? Ach ja VOR dem Vollstreckungsbescheid. Nachzlesen in §§ 688 ff ZPO.

@kevin1905

ach da war ja was ;D ganz vergessen, danke für deine ergänzung :D

Das er garnichts bekommst bezweifel ich, ausser du beantragst Insolvent, aber ob du das wegen einer einzelnen Forderung möchtest, ist fraglich.

Wer unterhalb der Pfändungsfreigrenze lebt, bei dem ist nichts pfändbar. Der Gläubiger bekommt dann (vorläufig) gar nichts, bis sich die Situation ändert. Man ist nicht gezwungen, Privatinsolvenz anzumelden.

Ist es möglich trotz Forderung durch ein Inkassounternehmen Vergleich mit dem Gläubiger zu machen?

Ja, wenn das Inkassobüro nicht selbst Gläubiger ist. Dies müsste aber nachgewiesen werden durch Vorlage der Abtretungserklärung (§ 410 BGB). Dann handelt das Inkassobüro in eigener Sache, dafür werden dann natürlich keine Gebühren fällig.