MwSt (VAT) auf einer englischen Rechnung nach Deutschland?

7 Antworten

Ob der englische Selbständige auf seine Rechnung die englischen 19,5 % MwSt. draufschlägt oder nicht, ist seine eigene Ermessungssache, da er ja, wie Du selbst schreibst, Neuling ist und im ersten Jahr voraussichtlich unter 60.000 GBP bleiben wird.

Also ist es seine eigene Ermessungssache. Wenn er sie aufschlägt, musst Du sie an ihn bezahlen. Er muss dann allerdings auch eine britische VAT-ID-No. mit auf der Rechnung vermerken, damit Du diesen "Einkauf" beim Finanzamt Saarbrücken korrekt als EU-Einkauf deklarieren kannst.

Wenn er die MwSt. nicht draufschlägt als "Kleinunternehmer", hast Du sie auch nicht zu zahlen, kannst sie also auch nicht als Vorsteuer vom deutschen Finanzamt zurückbekommen.

Für die Mwhrwersteuer bzw. VAT ist der Ort der Leistungserbringung maßgebend. Also wenn die Leistung in Deutschland erbracht worden ist, so ist die deutsche MSt. fällig. Ja, es gibt Freibeträge und Bagatellfälle, unter Umständen hätter der englische Handwerker entweder die deutsche MW-Steuer erheben und an das deutsche Finanzamt abführen müssen (vorgeschriebener Normalfall) oder Du bezahlst die Rechnung ohne Steuer und versteuerst die Leistung selbst beim Finanzamt, was jedoch unüblich und umständlich wäre.

Ich schreibe das unter die Rechnung.

Innergemeinschaftliche steuerfreie Lieferung für DE220033656, erfolgen nach §4 Nr. 1b in Verbindung mit §6a Absatz 1 Nr. 1 UstG.
nach §4 Nr.1b in Verbindung mit §6a Absatz 1 Nr. 1 UstG.

Lisa14 
Fragesteller
 24.06.2007, 10:30

Diese Nummer, DE220033656, das ist wohl Deine spezielle Steuernummer in Deutschland, oder? Aber der Auftragnehmer aus England hat keine deutsche DE... Nummer! Oder soll er auf seine Rechnung die DE... Nummer des deutschen Geldempfängers und Auftraggebers schreiben??

mitallen5sinnen  24.06.2007, 10:39
@Lisa14

das schreibe ich unter Rechnungen die ich erstelle. Der Engländer schreibt natürlich seine Steuernummer darunter. Das Wichtige daran sind logischerweise die Paragraphen (wie könnte es anders sein :-))

Ja, du mußt keine MwSt bezahlen, kannst allerdings logischerweise nichts beim Finanzamt geltend machen. Ich mache das immer so. Ich habe hauptsächlich Kunden in den Beneluxländern. Ich kaufe relativ viel in Österreich, und bezahle keine MwSt.

Indy72  24.06.2007, 10:40

Tja... Also ich würde es mir schon überlegen, ob ich die Sachen in Deutschland oder im EU-Ausland versteuere. Immerhin sind wir mit 19% und 7% MWSt. relativ günstig. Etwaige weiteren Steurern kriegt man ab 200 Euro Einkaufswert auf Antrag ebenfalls Zurück, wenn man dafür die deutsche MWSt. bezahlt. Bei größeren Einkäufen loht sich das schon.

Doppelbestuerungsabkommen würde die Einkommenssteuer des Handwerkers betreffen und dangiert die MWSt bzw. VAT überhaupt nicht..