Muss ich bei Unbenutzbarkeit meines gemieteten Parkplatzes trotzdem zahlen?

6 Antworten

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So auf den ersten Blick scheint dass eine Vertragsverletzung seitens des Parkplatzvermieters zu sein.

Allerdings kann ich mir gut vorstellen, dass ein vorübergehendes Parkplatz gesperrt aufgrund von Neuschnee nicht zu einer Reduktion des Mietzinses bzw. zu einer kompletten Befreiung führt.

Wie wäre es, wenn du einfach mal den Vermieter fragst, warum der Schnee nicht weggeräumt wird, du würdest schliesslich Miete bezahlen und hättest damit auch Anspruch auf einen benutzbaren Parkplatz.

Wegen so einer "Kleinigkeit" lohnt sich eine juristische Fachberatung sicherlich nicht.

Der Parkplatz"eingang" ist ziemlich klein, es kommt wohl kein Schneepflug durch. Es stand früher einmal eine Schneeschaufel da, aber die wurde wohl geklaut, also gibt es demächst wohl keine Neue.

Das Problem ist: Der Parkplatzeigentümer ist für mich unerreichbar, weil ich von ihm nichts weiß (weder Handynummer noch den Namen), denn ich bin der Untermieter eines Mieters. Und dieser Mieter ist nicht der Eigentümer.

Eine juristische Fachberatung würde ich mir jetzt auch nicht holen, deswegen frage ich ja hier, wo es ja auch ein paar kluge Köpfe gibt, die sich mit so etwas auskennen könnten. Eine Kleinigkeit würde ich es nicht nennen, immerhin zahle ich 50 Euro, ohne etwas dafür benutzen zu können.

Meinst du, ich darf den Parkplatz trotzdem benutzen, bzw. welche Konsequenzen gibt es, wenn ich mich da hinstelle trotz des Parkplatzverbotes?

@bianchaneunzehn

Was du für Konsequenzen zu befürchten hast, kann ich dir leider nicht sagen. Vermutlich würdest du dann für allfällige Schäden haften, die entstehen könnten, wenn du dein Fahrzeug darauf parkierst.

Dann rate ich dir, dich als Untermieter an den Mieter zu wenden und der soll sich an den Vermieter des Parkplatzes wenden oder dir die Handynummer herausgeben.

Alternativ kannst du dich auch an die anderen Parkplatzbenützer wenden und fragen, wie die dieses Problem angehen, ob es sie überhaupt interessiert (sofern mehrere Parkplätze vorhanden)

PS: Ist der Platz nur wegen dem Schnee gesperrt? Dann könntest du ja diesen ausnahmsweise selber wegmachen. (Eine Schaufel hat bestimmt ein Nachbar) So oft schneit es ja nicht und bald ist der Winter vorbei. Und als Student leidest du doch bestimmt unter chronischem Bewegungsmangel, also würde dir das vielleicht noch gut tun. :-P

@Termonfeckin

Es ist nur ein weißes Stück Papier, das einlaminiert wurde und an die Schranke geklebt wurde. Im Grunde hätte es jeder drankleben können und Nein, es hängt keine Begründung daneben, aber da ich Probleme beim Ausparken hatte, würde ich fast vermuten, dass der Schnee die Begründung ist.

Chronischer Bewegungsmangel ist gut, ich gehe jeden Tag zur Uni ;-) Ich finde es nur nicht so putzig, 3km durch den Schnee zu meiner Wohnung zu laufen, weil das der nächste kostenfreie Parkplatz ist.

@bianchaneunzehn

Da haben wir doch das Kernproblem, du weisst gar nicht sicher, wieso der Parkplatz gesperrt ist. Vielleicht wird da auch etwas gemacht, eine Instandhaltung oder was auch immer.

Jetzt würde ich erst recht mit anderen Mietpareien sprechen, vielleicht sind die besser informiert oder eben den Vermieter ausfindig machen.

Wenn die Mietsache nicht nutzbar ist, besteht auch keine Verpflichtung zur Bezahlung (quasi Mietminderung um 100%). Dabei ist es auch unerheblich, ob den Vermieter an der Unmöglichkeit der Nutzung ein Verschulden trifft oder nicht. Einen Anspruch auf einen Ersatzstellplatz gibt es allerdings nicht, jedoch könnte der Vermieter in Regress genommen werden für die anfallenden Kosten. Das ist bei Stellplätzen aber mit Vorsicht zu genießen.

Ich würde es so sehen: Wenn ich das richtig aus deinen Antworten verstanden habe, hast du keinen Mietvertrag mit dem Eigentümer des Parkplatzes sondern bist Stellplatzuntermieter eines Stellplatzmieters. Somit hast du keinen Vertrag mit dem Eigentümer des Stellplatzes und dieser hat dir gegenüber keinerlei Verpflichtungen und ist auch nicht dein Ansprechpartner für einen schneefreien Parkplatz. Es sei denn, dieser Stellplatzuntermietvertrag wurde mit allen Rechten und Pflichten vom Eigentümer mit unterzeichnet. Meiner Meinung nach ist für das Befahren des Stellplatzes der Untervermieter zuständig. Handelt es sich nicht um ein Parkverbotsschild nach der StVO kannst du meines Erachtens nach diesen von dir angemieteten Stellplatz benutzen.

Beides, Du musst keine Miete zahlen (§ 536 BGB) und Du darfst für einen anderen Stellplatz Schadenersatz verlangen (§ 536a BGB)...

wende dich an den mieter von dem du den untervermieteten parkplatz hast, er wird haftbar wenn der schnee nicht weggeräumt wird, mietzinsreduktion sollte drin liegen entweder ein prozentsatz oder ganz,

dieser wiederum kann sich an den vermieter wenden...