Muss notdienst beim zahnarzt am ostersonntag bezahlt werden?
meine tochter arbeitet als zahnmedizinische fachangestellte bei einem zahnarzt. am ostersonntag haben sie notdienst,den allerdings bezahlt der chef nicht und gibt auch keinen ausgleich dafür. im arbeitsvertrag ist nichts festegelgt.wer hat ahnung über tarife etc???
3 Antworten
Sie könnte sogar Zuschlag verlangen !!!
Im Allgemeinen wird Notdienst aber mit Freizeit ausgeglichen.........google doch mal Manteltarifvertrag für Zahnarzthelferinnen......
Ja...so sind sie....verdienen nen Schweinegeld und vergessen dabei die Leute, die die wirkliche Arbeit machen.......
Anstelle Deiner Tochter würde ich zu ihm gehen und fragen, wann sie die Stunden abbummeln kann.....obwohl das auch nicht die Lösung ist....
Käme sie aber unter Androhung des Manteltarifvertrages.......naja.....dann sind die meisten Arbeitgeber schon bedient und sie hätte wahrscheinlich schlechte Karten......
Gilt nicht für ZFA's ein Tarifvertrag, in dem dies genau beschrieben ist, ob und in welcher Höhe Zuschläge zu zahlen sind.
Unbezahlte Arbeit muss keiner machen.
laut tarifvertrag ja..aber der hat keinem einen vertrag gegeben...
na und? Wenn kein schriftlicher Arbeitsvertrag vorliegt gelten die gesetzlichen Bestimmungen bzw. die des Tarifvertrags buchstabengetreu.
Wenn sie am Ostersonntag arbeitet, dann muss der Arbeitgeber das entweder zahlen (mit Aufschlag), oder Ausgleich schaffen. Selbst wenn niemand anruft, muss er sie bezahlen, da sie in Bereitschaft ist.
http://www.gutefrage.net/frage/bezahlung-fuer-bereitschaftsdienste-wieviel
Der zahlt bgar nichts..kein geld,kein ausgleich....aber der verdient schön an den notfall patienten...