Chef ist krank, bekommen die Angestellten wegen Arbeitsausfall Gehalt?

3 Antworten

Solche Fälle gehören unter den § 615 BGB: Annahmeverzug.

Der ArbG muss dich für die Ausfallzeit in jedem Fall bezahlen. Weder ist die Anrechnung von Stunden zulässig, noch Urlaub.

DH. Hab's erst gelesen als meine Antwort schon weg war

@Hexle2

ja, ich weiss: das Bild......;-)

Das Betriebsrisko trägt der Chef, nicht die Angestellten.

Du willst ja arbeiten, kannst aber nicht da Dir niemand Arbeit gibt. Dein Chef befindet sich daher in Annahmeverzug ( § 615 BGB). Er muss Dir deshalb die Zeit bezahlen als ob Du gearbeitet hättest. Im § 615 ist auch geregelt dass diese Zeiten nicht nachgearbeitet werden müssen. Minusstunden gibt es nicht.

Soweit die rechtliche Seite. Wenn ihr aber sonst ein gutes Betriebsklima habt und es evtl. Überstunden zum "abfeiern" gibt, kann man den einen Tag doch vielleicht dazu nutzen. Dein Chef kommt Dir dann bestimmt auch mal entgegen wenn Du ausser der Reihe mal frei möchtest. Ich kann ja nicht beurteilen wie toll (oder auch nicht) Du Dich mit Deinem Chef verstehst aber ich würde mir das mal überlegen.

Dass der Arbeitgeber krank ist, befreit ihn nicht von seinr Vertragserfüllung. Er muss euch beschäftigen, wenn keine Arbeit da ist, muss er trotzdem zahlen.

Geen solche Fälle kann er sich übrigens ohne weteres versichern. Wenn er das nicht macht, ist das sein eigenes Problem.

In der Praxis ist es für das Personal natürlich schwierig, sein Recht auch durchzusetzen.

Vor dem Arbeitsgericht hätet ihr jedenfalls keine Probleme, euer Geld zu bekommen.