Ist es erlaubt, dass der Chef einen zwingt an Allerheiligen in Bayern zu arbeiten?
Hallo, ich hoffe mir kann jemand helfen...
Folgende Situation: Mein Freund arbeitet in einem Lager. Seine Firma ist ein Internetversandhandel von Tinten und Tonern, mein Freund kommisioniert und verpackt dort.
Wenn man dort etwas bestellt,so beokmmt man es am nächsten Tag. Sitz der Firma ist in München. Da Allerheiligen kein bundesweiter Feiertag ist, argumentiert der Chef nun, dass Kunden, die aus anderen Bundesländern etwas bestellen, ihre Ware am nächsten Tag haben wollen und verlangt von den Festangestellten, dass sie an Allerheiligen arbeiten sollen.
Ist das erlaubt?
Anmerkung: Komischerweise steht in dem Arbeitsvertrag von meinem Freund, dass er sich zu Sonntags-, Wochendend- und Mehrarbeit (oder so ähnlich) verpflichtet. Das verstehe ich nicht, Ich dachte, dass nur in Krankenhäusern usw. Sonntags und Feiertags gearbeitet werden darf.
Danke schon jetz für eine Antowrt!
4 Antworten
In Bayern und mehreren anderen deutschen Bundesländern wie Nordrhein Westfalen oder Baden Württemberg sowie ebenso in vielen Ländern Europas wie Österreich, Frankreich, Belgien, Schweden oder Italien ist der 1. November ein gesetzlicher Feiertag. Die Ausrede Deines Chefs, dass in anderen Ländern kein Feiertag ist, gilt nicht. Er muss Dir frei geben. Besprich Dich mit einer Gewerkschaft.
Es ist rechtlich korrekt. Jedoch hat die Fa. in diesem Fall auch den gesetzlich festgelegten Feiertagszuschlag zu zahlen.
Wenn es vertraglich doch schon so eindeutig geregelt ist, darf der Chef auch verlangen, dass dein Freund den Vertragsinhalten nachkommt.
Allerdings wäre es vom Chef als "Entgegenkommen" dann sicherlich nett, wenn er den Angestellten dafür einen Tag "Zusatz-Urlaub" zugesteht, wobei das auch keine Verpflichtung ist sondern nur ein "Zuckerl".
ja du darfst gerne mal nach dem "Feiertagsgesetz" googeln oder do, aber wenn es im Vertrag steht, den er unterschrieben hat, dann müsste er schon vors Arbeitsgericht ziehen und seinen Arbeitgeber verklagen. Wenn ihm das wegen einem Arbeitstag nicht zu gefährlich oder/und zu blöd ist, könnt ihr gerne einen Anwalt konslutieren.
Die Möglichkeit besteht durchaus, dass der Passus im Arbeitsvertrag "nichtig" ist, aber solange der Arbeitsvertrag gilt, muss dein Freund den dort fest geschriebenen Tätigkeiten nachkommen - oder er kündigt halt, wenn er was besseres findet.
Das Arbeitsrecht ist ziemlich wirr und ich blicke da auch nicht im Detail durch, aber der Arbeitsvertrag ist in erster Linie bindend (sonst könnte ja jeder kommen und gehen oder tun was er will - und damit könnte kein Arbeitgeber kalkulieren oder Angestellte unterhalten!)
Sorry - genauer kann ichs dir leider nicht sagen :)
Ok ne des ist es uns dann nicht wert deswegen vor Gericht zu ziehen oder so...
Danke für die ausführliche Antwort :) Jetzt weiß ich Bescheid ;)
Wenn das so im AV Deines Freundes steht, dann wird er mit Sicherheit eine entsprechende Vergütung erhalten. Sei es ein Zuschlag für Arbeit an Sonn- und Feiertagen, sei es, er bekommt an einem anderen Tag frei….
Also es ist rechtens, dass man Feiertagsarbeit vertraglich festlegen darf? Ich DACHTE (wobei das ja nicht richtig sein muss) immmer, dass halt wie gesagt nur so bestimmte Berufe an Feiertagen arbeiten müssen. Und dass der Vertrag von meinem Freund dann vllt garnicht richtig ist... Ich versuch gerade mich im Paragrafendschungel zurechtzufinden, aber ich hab in diesem Gebiet halt nicht wirklich Ahnung, drum frage ich hier...