MUSS MICH MEIN ARBEITGEBER BEI EINEM THW EINSATZ FREI STELLEN?

2 Antworten

Ja und Nein. Die Arbeit geht vor. Wenn du einer Tätigkeit nachgehst, wo man nicht einfach so weg kann, weil die Betriebsabläufe das so nicht hergeben, dann ist das so. Viele Arbeitgeber stehen aber trotzdem hinter ehrenamtlicher Tätigkeit. Viele lassen ihre Leute zum Einsatz, andere nicht. Manche können den Arbeitnehmer nicht bei jeder Kleinigkeit gehen lassen, wenn die Produktivität drunter leidet, auch wenn das THW Verdienstausfall zahlt. Der Helfer muss das auch verstehen und muss nicht jeden Einsatz mitnehmen.

Du kannst vom THW ein Informationsblatt für Arbeitgeber bekommen, wo das alles drin steht. Weiterhin lernst du das drumherum auch in der Grundausbildung. Die musst du ja auch erstmal noch machen.

Aber es ist schon mal gut, wenn du früh eine Mitgliedsbescheinigung bei der Arbeit vorlegst. Ehrenamtliches Engagement kann nicht verkehrt sein.

Prinzipiell regelt das ja unser THW-Gesetz. Im Paragraf 3
„Soziale Sicherung“ steht alles drin. Nur das ist das eine, natürlich haben
Arbeitgeber ihre Möglichkeiten wenn sie einen Mitarbeiter loshaben wollen weil er vielleicht zu oft wegen Einsätzen gefehlt hat. Da muss man sich mit seinem AG arrangieren, bei kleineren Betrieben schmerzt ein fehlender Mitarbeiter mehr als bei größeren Betrieben, wo die fehlende Arbeitskraft evtl. von jemand anders vertreten werden kann.

Man muss einfach bischen Fingerspitzengefühl aufbringen und vielleicht auch mal auf einen Einsatz verzichten zugunsten seines Arbeitgebers.
Zum Glück ist es beim THW aber nicht so, dass die Ortsverbände wegen jedem umgefallenen Fahrrad ausrücken müssen.