Muß mein Arbeitgeber mir meine Berufsbekleidung bezahlen?

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Nein, der Arbeitgeber muss keine Arbeitskleidung zur Verfügung stellen. Zum Jahresende kannst Du Deine Steuererklärung abgeben. In den Formularen wird auch nach Arbeitskleidung gefragt. Dort kannst Du den Pauschalbetrag angeben. Liegt der tatsächliche Kaufwert höher als der Pauschalbetrag musst Du die Quittungen verwahren und der Steuerklärung mit beifügen. Auch Arbeitsschuhe kannst Du mit angeben, sowie Lehrmaterial, das Du für die Berufsschule benötigst. Daher Quittungen immer am besten verwahren.

Nein, muss er nicht. Es gibt jedoch Betriebe, die Kleidung stellen, dass ist dann aber freiwillig oder die Kleidung hat ganz bestimmte Muster/Farben/Formen/Abzeichen und dann kann es auch sein, dass die Mitarbeiter sich an den Kosten beteiligen müssen. Du kannst aber bei solch speziellen Bekleidungen, die eindeutig keine Alltagsbekleidungen sind, diese im Lohnsteuerjahresausgleich geltend machen. Dass gilt auch, wenn Köche ihr eigenes Messerset kaufen.

Nein, muss er leider nicht.

Nein, das muss er nicht. Berufskleidung kannst du von der Steuer absetzen.

Wenn es gesetzliche Vorschriften gibt, diese zu tragen z.B. aus Gründen der Hygiene, dann muss der Arbeitgeber diese bezahlen. Die Zeit zum Umziehen ist dann auch Arbeitszeit.