Darf ein Polizist lügen um die Wahrheit herauszufinden?

14 Antworten

Hallo tastaman,

im zehnten Abschnitt der Strafprozessordung sind die rechtlichen Grundlagen der Vernehmung zu finden. Dort ist auch genau angeführt was bei der Vernehmung verboten ist.

Im folgendem Paragraphen ist angeführt, was das Gesetz im Bezug auf Deine Frage sagt:


§ 136a StPO  (Verbotene Vernehmungsmethoden)

(1) Die Freiheit der Willensentschließung und der Willensbetätigung des Beschuldigten darf nicht beeinträchtigt werden durch Mißhandlung, durch Ermüdung, durch körperlichen Eingriff, durch Verabreichung von Mitteln, durch Quälerei, durch Täuschung oder durch Hypnose. Zwang darf nur angewandt werden, soweit das Strafverfahrensrecht dies zuläßt. Die Drohung mit einer nach seinen Vorschriften unzulässigen Maßnahme und das Versprechen eines gesetzlich nicht vorgesehenen Vorteils sind verboten.

(2) Maßnahmen, die das Erinnerungsvermögen oder die Einsichtsfähigkeit des Beschuldigten beeinträchtigen, sind nicht gestattet.

(3) Das Verbot der Absätze 1 und 2 gilt ohne Rücksicht auf die Einwilligung des Beschuldigten. Aussagen, die unter Verletzung dieses Verbots zustande gekommen sind, dürfen auch dann nicht verwertet werden, wenn der Beschuldigte der Verwertung zustimmt.


Das bedeutet: auch eine Lüge zur Täuschung ist verboten. Erstrecht ist es natürlich verboten, den Tatverdächtigen eine Pistole an den Kopf zu halten, denn dass dürfte sowohl als Mißhandlung, wie auch Quälerei und auch als Täuschung gelten, die wie Du dem Gesetzestext entnehmen kannst allesamt verboten sind.

Schöne Grüße
TheGrow 

Nein, so etwas extremes geht natürlich nicht,  aber eine durchaus andere Variante,  wie z.B. Zu sagen: wenn sie das nicht jetzt gestehen, landen sie wahrscheinlich im Knast, geht durchau..  (denke ich mal) 

Hallo!Nein das darf er nicht, wir leben ja in Deutschland und wenn er dann wirklich abdrücken würde wäre das Mord und der Polizist würde ins Gefängnis kommen!

Beleidigungen, Drohungen oder gar Folter sind für Polizisten genau so strafbar wie für jeden anderen Bürger auch. Gib einfach mal den Namen Wolfgang Daschner bei Google ein.

Zudem ist die Aussage bei der Polizei ohnehin letztlich nicht gültig, es zählt das was vor Gericht ausgesagt, oder auch nicht ausgesagt, wird.

Zudem ist die Aussage bei der Polizei ohnehin letztlich nicht gültig

Eine Aussage ist aber für Staatsanwaltschaft wichtig, damit sie sowas zur Anklage bringen kann.

Weil wenn niemand was aussagt, kann es auch sozusagen nicht zur Anklage kommen, zumindest wenn es keine Beweise gibt.

@Zuko540

Also, in der Eingangsfrage ist von der Aussage bei der Polizei eines, bis dahin noch, Verdächtigen die Rede. Der Verdächtige  muss überhaupt nicht aussagen, er muss noch nichtmal bei der Polizei erscheinen. Zudem ist es meistens einfach besser die Klappe zu halten. Was der Staatsanwalt nun macht ist seine Sache. Bei einer Ladung vom Staatsanwalt muss er zwar erscheinen und Angabe zu seiner Person machen, danach darf er wieder  die Klappe halten. Sollte der Staatsanwalt nun meinen trotzdem eine Anklage zu erheben und das Gericht die Anklage annehmen muss er als (nun) Angeklagter auch erscheinen und wiederum Angaben zu seiner Person machen, danach darf er sich wieder in Schweigen hüllen. Das Gericht wird nun entscheiden ob, oder ob  nicht.
Sollte er nun doch bei der Polizei ausgesagt haben, kann er vor Gericht ganz was anderes aussagen. Natürlich muss er sich dann die Frage gefallen lassen warum.

Wenn man sagt " gestehe oder du wirst erschossen " ist das eine Drohung die nicht zulässig ist.

Bluffen oder so etwas ( den Verdächtigen mit einer Annahme so zu täuschen, das er ein Geständnis ablegt etwa ) ist durchaus erlaubt, was aber nicht in den Bereich Lügen fällt, sondern eine psychologisch anerkannte Methode, um Antworten zu erhalten.

Das was Du beschreibst ist mehr etwas, dass man in so manchen Filmen sieht, hat aber nichts mit der Realität zu tun... Zumindest sollte es das nicht.