muss man wirklich nicht mit der Polizei reden?

Das Ergebnis basiert auf 6 Abstimmungen

ist so 100%
ist so doch man muss noch was sagen 0%
falsch 0%

6 Antworten

ist so

Du musst gegenüber der Polizei nur deine Personalien angeben.

Als Beschuldigter musst du während dem ganzen Verfahren nichts sagen.

Als Zeuge erst, wenn die Polizei dich im Auftrag der Staatsanwaltschaft vernimmt. Das kann aber auch mündlich - also telefonisch - angeordnet werden. Wenn vor Ort deine Aussage wichtig erscheint, ist das also ein ~60 sekündiges Telefonat...

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Du musst nichts sagen. Du darfst slgar auf einen Anwalt bestehen bevor du aussagst. Auch vor Gericht musst du nicht aussagen (es sei denn du wirst als Zeuge geladen). Kommt nur nicht so gut, weil eventuell die Strafen härter ausfallen könnten. Liegt aber im ermessen des Richters.

Ist korrekt. Solange keine Vorladung als Zeuge von Gericht/Staatsanwaltschaft vorliegt muss man als Zeuge gar nicht sagen. Als Beschuldigter, oder naher Angehöriger eines solchen muss man generell nichts sagen, denn man kann sich darauf berufen, nicht gegen sich selber aussagen zu müssen.

ist so

Du brauchst Dich nicht zu äußern, wenn Du Dich selber oder nahe Verwandte belasten würdest damit.

als Zeuge muss man eine Aussage leisten

ist so

das ist richtig. wäre aber natürlich unklug. im zweifel nehmen die dich einfach mit auf die wache ...