Muss man einem Mitarbeiter des Ordnungsamtes die Personalien geben oder nur der Polizei?

12 Antworten

Das Ordnungsamt ist Teil der Kommunalverwaltung. Nach dem Muster-Verwaltungsgliederungsplan der KGST (Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsvereinfachung) ist es mit der Ordnungsnummer 32 dem Bereich Rechts-, Sicherheits- und Ordnungsverwaltung zugegliedert.

Das Ordnungsamt nimmt eine Reihe ordnungsbehördlicher Aufgaben wahr. Diese können aber aufgrund der gemeindlichen Organisationshoheit sehr unterschiedlich sein. Viele Städte haben im Ordnungsamt den Vollzugsdienst der Ordnungsbehörde angesiedelt. Uniformen und Fahrzeuge tragen die Aufschrift "Ordnungsamt", in Hessen auch "Stadtpolizei" oder " Ordnungspolizei". Die Beamten des Ordnungsamtes bzw. der Stadtpolizei sind teilweise bewaffnet und verfügen, je nach Landesrecht unterschiedlich ausgeprägt, über ähnliche Befugnisse wie die Landespolizei. (...)

http://de.wikipedia.org/wiki/Ordnungsamt

Du kannst Dich natürlich weigern, Deine Personalien bekannt zu geben. Aber in der Regel wird dann die Polizei dazugeholt, und somit eskaliert die Angelegenheit nur unnötig, zumal der gute Mann vom Ordnungsamt dann auch mit Sicherheit alle seine rechtlichen Möglichkeiten bezüglich der Ahndung ausschöpfen wird. Du musst selbst wissen, ob Dir das Ganze die Sache wert ist.

Genau! Der Stadtbüttel wird nämlich dann gereizt und kriegt dicke Backen... <aufbläh>

@Maienblume

Na, aber wie. Da bläht er sich aber sowas von auf.... :-)))

Wer einer zuständigen Behörde, einem zuständigen Amtsträger oder einem zuständigen Soldaten der Bundeswehr über seinen Vor-, Familien- oder Geburtsnamen, den Ort oder Tag seiner Geburt, seinen Familienstand, seinen Beruf, seinen Wohnort, seine Wohnung oder seine Staatsangehörigkeit eine unrichtige Angabe macht oder die Angabe verweigert, handelt ordnungswidrig.

Das bedeutet, dass du sehrwohl gegenüber Mitarbeitern des Ordnungsamtes verpflichtet bist, Angaben über Deine Person zu machen

Rechtsgrundlage: (§ 111 Ordnungswidrigkeitengesetz (OwiG)

zwar ist die frage schon älter, aber trotzdem beantworte ich die gerne, vieleicht hilfts: die angestellten des kommunalen vollzugsdienstes oder des gemeindevollzugsdienstes (gibt noch ein paar andere namen dafür wie polizeibehörde, ordnungsdienst, stadtpolizei, ortspolizei etc) sind allesamt einer polizeibehörde (eben meist dem ordnungsamt der gemeinde oder der kommune) unterstellt, die während des dienste sehr wohl polizeiliche rechte hat, manchmal sind sie polizeibeamten sogar gleichgestellt.. in manchen bundesländern ist man das großzügiger und gesteht denen mehr zu, in manchen nicht, in manchen wird da um so einiges noch gestritten (in BW zum beispeil, ob die schusswaffen führen dürfen oder nicht. der innenminister von BW möchte das nicht, das BKA erlaubt es aber, weil die angestellten ja genauso polizisten sind wie die der landespolizei, nur weniger aufgaben haben). aber das recht, nach den personalien zu fragen und dies festzustellen, haben sie in allen bundesländern, das ist meist im (wie sollte es anders auch sein) polizeigesetz des landes geregelt. somit muss man sich denen gegenüber sehr wohl ausweisen, weigert man sich, ist das eine Owig nach §111 Ordnungswidrigkeitengesetz und kann geahndet werden.

Im Prinzip musst Du Dich gar nicht ausweisen da es keine Pflicht ist einen Ausweis mitzuführen. Auch wenn Dich die Polizei nach einem Ausweis fragt! Problem ist wie hier schon angesprochen, ist das wenn Du es nicht freiwillig machen möchtest gibt es halt Zwangsmaßnahmen.