Muss man Steuern zahlen oder Gewerbe anmelden, wenn man ein WG-Zimmer untervermietet?

4 Antworten

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Wenn die Mieteinnahmen keinen Gewinn erzielen, ist in der Steuererklärung nichts anzugeben.

Gewerbe ist in keinem Fall anzumelden.

Beispiel: Die Wohnungsmiete beträgt 600€, beide Mieter der Mieterpartei im gemeinsamen Mietvertrag bezahlen je 300€ an den Vermieter. Nun vermietet die Mieterpartei mit Genehmigung des Vermieters ein drittes Zimmer innerhalb der Wohnung und nimmt dafür 160€ p.m. ein. Somit hätte jeder Mieter ein Ersparnis von 80€ und müsste nur 220€ an den Vermieter zahlen. Von diesen 80 € sind pauschale Betriebskosten abzuziehen, die dem Vermieter zustehen, eventuell 30€ und weitere 5 € für den Anteil an Kosten für Elektroenergie. die den beiden Mietern zustehen. Ob der Untermieter auch an Telefon/TV und Internet beteiligt ist, lasse ich mal offen. Beide Mieter hätten somit ein reale Ersparnis von 45€ p.m. > im Jahr eine Bruttoeinnahme von 540€. Diese Einnahme wäre zu versteuern. Frag beim Finanzamt nach, ob du hier eine Est-Erklärung abgeben musst.

Mieteinnahmen muss man bei den Steuern angeben unter Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung.

Falls ich mich nicht irre gibt es da aber einen gewissen Freibetrag.

Nein, das ist kein Gewerbe.