Muss man nach der Trennung aus einer Sozialwohnung ausziehen?
Also: eine Freundin von mir ist mit ihrem Freund in eine Whg mit WBS gezogen. Zusammen standen Ihnen 4 Zimmer zu, weil er noch ein Kind aus früherer Beziehung eingebracht hat und sie ein gemeinsames bekommen haben.
Nun haben sie sich getrennt, er ist mit seinem Kind ausgezogen. Sie wohnt jetzt mit dem gemeinsamen einjährigen Kind in der 90qm großen 4zimmer Neubauwohnung.
Dadurch dass es eben eine Sozialwohnung ist, kostet sie mit ihren ca. 850WM ungefähr so viel wie eine Zweiraumwohnung hier in Hamburg auf dem freien Markt. Meine Freundin arbeitet seit Ende der Elternzeit wieder Vollzeit als Erzieherin und kann sich die Wohnung allein problemlos leisten (mit Kindergeld und Alimenten zusätzlich).
Nun hat sie furchtbare Angst, dass sie ausziehen muss, wenn es sich herumspricht, dass sie da jetzt nur noch allein mit dem Kleinkind wohnt.
Kann man sie dazu zwingen, die Whg. gegen eine kleinere zu tauschen?
2 Antworten
Kann man sie dazu zwingen, die Whg. gegen eine kleinere zu tauschen?
ist es wirklich das, was du wissen willst?? (man kann sie zu gar nichts zwingen; weder aus dem fenster zu springen, noch in eine kleinere wohnung oder in eine villa zu ziehen) oder geht es nicht vielmehr um den entzug der wohnungsberechtigung, deren grundlagen sie nicht mehr erfüllt? was hat sie denn für einen WBS? typ A oder B?
Kann man sie dazu zwingen, die Whg. gegen eine kleinere zu tauschen?
Kurz und knapp:
NEIN.
Den Zuzug des Partners darf ein Vermieter in der Regel nicht verwehren.
Der Mieter muss den Vermieter informieren und der Vermieter darf die nach Personen abgerechneten Nebenkosten anpassen.
Ein neuer Mietvertrag oder die Aufnahme des Partners in einem bestehenden Mietvertrag ist nicht nötig.
Danke, das ist schonmal beruhigend. Aber noch eine Frage: kann ihr neuer Freund da mit einziehen, obwohl er gut verdient und nicht berechtigt wäre einen WBS zu bekommen? Danke!!!