Hartz 4 - Kontrolle - was darf vom Partner in der Wohnung sein.

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Er könnte sogar schon bei Dir wohnen, dann gehört er immer noch nicht zur sogenannten Bedarfsgemeinschaft!! Voraussetzung hierfür ist u. a. nach SGB II ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen und wird zum Beispiel vermutet, wenn Partner länger als ein Jahr zusammenleben, oder mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben, oder Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen, oder befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des Anderen zu verfügen.

Wenn diese Kriterien zutreffen, wird eine solche Gemeinschaft angenommen. Sollte dies dennoch nicht zutreffen, haben die Betroffenen die Möglichkeit, das Gegenteil nachzuweisen.

falsch für diesen fall. sobald er bei ihr einzieht sind eine bg. die zwei haben ein gemeinsames kind. man könnte der frau unter umständen schon jetzt den alleinerziehendenzuschlag wegnehmen, da sie nicht wirklich alleinerziehend ist, wenn der partner ständig da ist und es gab schon einige fälle wo die bedarfsgemeinschaft nicht aufs zusammenleben reduziert wurde.

Hmmm es kommt immer wider auf den Kontrolleur an, die einen haben Verständniss die anderen widerum nicht ABER im Grunde genommen dürfte er gar nichts bei dir in der Wohnung haben von sich. Weil so wie du schreibst, könnte der Kontrolleur auf die Idee kommen das die beiden schon zusammen leben und das könnte verdammt viel Ärger geben mit Rückzahlungen etc. zumal so ein Kontrolleur meist nur dann kommt wenn schon ein Verdacht besteht d.h. es könnte sein das jemand den beiden das Glück nicht gönnt.

Alles Gute

das kann alles so bleiben, man muss es nur begründen können. ist ja nicht so das er nen kleiderschrank voll sachen da hat. und besuch ist erlaubt! die herrschaften schauen lassen und NUR auf die fragen antworten. nicht von vorn herein schon loserzählen warum die sachen von ihm da sind. das sieht so aus als würde man sich rausreden wollen.

Also wenn er wirklich nicht bei ihr wohnt, so wie sie schreibt, würde ich mir den Stress ersparen und das Zeug wegräumen. Und mein Besuch bringt weder mehrere Garnituren Unterwäsche, Elektrogeräte oder Schuhe mit. Das macht mißtrauisch, das muss doch nicht sein!

@romi66

ja sicher, kann man tun. aber besuch heißt ja nicht das er MAL für 2 tage da ist, es gibt auch regelmäßigen besuch, da kann keiner was gegen sagen. trotzdem, man kann es wegräumen. nur melden sich die herrschaften ja vorher nicht an

Ich würde vorsichtshalber mal alles wegräumen, was vom Partner ist. Wenn dieser Kontrolleur erstmal einen Verdacht hat, ist es sehr schwer diesen wieder auszuräumen.

Hallo, ich hatte auch so einen Fall. Einer der Nachbarn hat "gepetzt" und die standen so bei mir vor der Tür und sind reingekommen. Weil mein Freund mal am Wochenende oder auch mitten in der Woche paar mal bei mir gepennt hat und ich auf der Arbeit war hat auf die Kinder aufgepasst. Ich habe zwei Kinder und jeder von Ihnen hat 2-3 Zahnbürsten, ich hatte einen Männer-Jogginganzug und von der Arbeit schwere Arbeitsschuhe und Sie haben mir die Hälfte gestrichen. Zum Glück habe ich dann Vollzeit bekommen und war nicht mehr angewiesen.