Muss man immer etwas unterschreiben, damit ein Kaufvertrag gültig wird?

4 Antworten

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Erste Frage: Nein. Du gehst zur Bäckerei, sagst "3 Brötchen bitte". Die Verkäuferin packt dir 3 Brötchen in die Tüte und gibt sie dir. Unterschrift: Nein. Kaufvertrag: Ja.

Bei "größeren Objekten" ist es empfehlenswert einen schriftlichen Vertrag zu machen damit hinterher im Streitfall ein Beweis da ist. Bei den Brötchen ist das nicht zu befürchten.

Es gibt in Einzelfällen gesetzliche Bestimmungen dass ein schriftlicher Vertrag exisieren muss. Zum Beispiel beim Hauskauf/-verkauf. Hier sogar mit notarieller Beglaubigung.

Zweite Frage: Ja.

ja kann man. allerdings gilt im internet immer das fernabsatzgesetz, was besagt, dass du nach erhalt der ware 14 tage zeit hast es wieder zurückzugeben. die versandkosten fallen aber in diesem falle für dich an.

Wenn man mal die Anzahl der schriftlich geschlossenen Kaufvertraege der der muendlich oder auf sonstige Weise geschlossenen gegenueberstellen wuerde, braeuchte man wahrscheinlich ein Mikroskop, um dieses winzige Haeuflein der schriftlichen ueberhaupt sehen zu koennen.

Du kannst Kaufvertraege sowohl schriftlich wie auch muendlich, per Mausklick, per Rauchzeichen oder einfach auch nur durch entsprechendes Handeln wirksam schliessen. Schriftlich ist da - gemessen an der Gesamtzahl der taeglich geschlossenen Kaufvertraege - der ganz, ganz seltene Ausnahmefall.

Ja, selbst mündlich kann man einen Kaufvertrag abschließen.