Gebrauchtwagen - Kaufvertrag von Halter unterschreiben?

4 Antworten

Kaufvertrag und Zulassung sind zwei verschiedene Sachen.

Du kannst einen Kaufvertrag schließen und Dein Vater das Fahrzeug dann zulassen. Vorausgesetzt Du bist geschäftsfähig

Eine Zulassung erfolgt aufgrund der Inhaberschaft des Fahrzeugbriefes. Ob der Inhaber das Fahrzeug auch gekauft hat ist dabei zweitrangig.

Wer im Kaufvertrag steht ist egal. Dein Vater braucht für die Zulassung nur die Papiere oder du eine Vollmacht von ihm, wenn du es für ihn zulässt.

Kaufen und unterschreiben kannst Du machen solange du 18 bist...wovon ich mal ausgehe. Ausgenommen dein Dad hat den gezahlt, dann muss er unterschreiben( solange er das will)...Wenn er das nicht will kann ihn an sich auch tante Emma unterschreiben. 

Ich bin aus Österreich und bei uns ist es so, daß Zulassungsbesitzer und Eigentümer des Fahrzeuges verschiedene Personen sein können.

Das ist zB der Fall, wenn das Fahrzeug ein Leasingfahrzeug ist. In diesem Fall kauft ja die Leasinggesellschaft das Auto und ist somit Eigentümer, aber zugelassen ist das Fahrzeug auf den  Leasingnehmer. Der ist dann der Halter des Fahrzeuges und hat es auch in seinem Besitz, was ja auch das Wort Besitzer ausdrückt.  Wenn ich etwas besitze, heißt das ja nicht, daß es mir auch gehört, ich also auch Eigentümer bin.

Wenn Du mir Deinen Kugelschreiber gibst, dann bin ich in Besitz Deines Kugelschreibers, aber gehören tut er nach wie vor Dir. Das ist zumindest der juristische Unterschied zwischen Besitz und Eigentum.

Also Fahrzeugbesitzer und Fahrzeugeigentümer sind in Deinem Fall zwei verschiedene Personen.

Du schließt den Kaufvertrag ab und erwirbst somit das Eigentumsrecht und gestattest aber deinen Vater, es zu besitzen. Er ist dann der Zulassungsbesitzer und schließt auch in seinem Namen die Versicherung für das Fahrzeug ab.