Kaufvertrag bei Privatverkauf gültig?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Auch, wenn du keinen schriftlichen Kaufvertrag machst, so schließt du doch einen Kaufvertrag ab, wenn auch nur mündlich. Wenn du Zweifel hast, solltest du unbedingt einen schriftlichen Kaufvertrag machen (und darin Rückgabe bzw. Gewährleistung vereinbaren). Das ist nicht von deinem Alter oder Gewerbe abhängig. Aber der Vertrag muss entsprechend formuliert sein (Datum, Unterschriften, genaue Bezeichnung des Gegenstandes usw.).

Wenn er auch auf dem Kaufvertrag unterschreibt, dann ist dieser gültig und er muss dann für die Schäden aufkommen so fern es im Vertrag steht und alles im Vertrag vorhanden ist (Datum, Objekt, Käufer, Verkäufer, beide Unterschriften, Entschädigung bei Vertragsbruch)...

Wenn er ( leichfertig ) schriftliche Zusagen / Garantien gibt, sind sie verbindlich

Hallo!

Du schließt so oder so einen Kaufvertrag, wenn du ihm deine Spiele verkaufst. Anders ist es gar nicht möglich ;-)

Was du aber vermutlich meinst ist, dass du einen schriftlichen Vertrag abschließen willst. Und dies ist natürlich auch möglich und sogar gängige Praxis.

Du kannst entweder selbst einen Schriftsatz verfassen oder du lädst dir einen aus dem Internet herunter, z.B. diesen hier:

https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=9&ved=0CFEQFjAI&url=http%3A%2F%2Fwww.etl-rechtsanwaelte.de%2Fzeigedoc%2Fmustervertraege%2FKaufvertrag&ei=64gQUqb5K9HRsgbC0YHQDQ&usg=AFQjCNEL5rOZBAZ7z8N_6x7GPOuA8QsAyw&bvm=bv.50768961,d.Yms

Wie immer: Keine Garantie für Richtigkeit und Vollständigkeit ;-)

Natürlich können auch Privatleute Kaufverträge untereinander schließen...