Mutter steht im Mietvertrag Kündigung?

12 Antworten

und hab mich gefragt, ob sie die Kündigung auch mit unterschreiben muss?

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Da Du kein (Miet)Vertragspartner bist, hat Deine Unterschrift keine rechtliche Bedeutung außer ...

... Du bist als Betreuer vom Gericht eingesetzt, dann solltest Du aber nachlesen, ob Du die Berechtigung für solch eine Entscheidung hast.

Ansonsten gilt die Kündigung nur, wenn Deine Mutter als Mieterin die Kündigung unterschreibt.

Lesen soll ja bekanntlich manchmal hilfreich sein. Aus der Frage

Meine Mutter steht mit in meinem Mietvertrag.

@anitari

Dann nenne die Fakten denn konkret und nicht so wischi waschi.

Wenn sie den Mietvertrag mit unterschrieben hat, dann ist es auch bei der Kündigung erforderlich.

Schau einfach den Mietvertrag an.

Für Dich - im Gegensatz zu uns - eine einfache Angelegenheit.

Das ganze erledigt sich, falls Deine Mutter verstorben sein sollte.

@GutenTag2003

Ich kann doch nicht in den Mietvertrag der Fragestellerin schauen.

@anitari

Warum nicht ? Stell Dich nicht so an 😎😎😎

Wie die meisten hier schon geschrieben haben, reicht Deine Unterschrift nicht aus, um den Vertrag wirksam zu kündigen.

Um für einen solchen Fall vorzusorgen, haben wir uns damals gegenseitig bevollmächtigt, sodass jeder allein auch im Namen des anderen kündigen konnte. Als dann das Mietverhältnis beendet werden sollte, war es dann für meinen Sohn ganz einfach.

wenn gemeinsam gemietet wurde, kann auch nur gemeinsam gekündigt werden

Wenn Du und deine Mutter als Mieter im Vertrag stehen könnt ihr nur gemeinsam kündigen.

Deine alleinige Kündigung wäre unwirksam.

Dann ist es auch nicht Dein Mietvertrag.

Wenn dem so wäre, wäre Mutter da nicht mit aufgeführt als Vertragspartner.

Und wie eine Kündigung zu erfolgen hat, hast Du bestimmt neben Mutter vereinbart, schaue einfach in die Urkunde.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung