Muss man für eine gewerbliche Vermietung eine EÜR machen?

3 Antworten

Wenn Gewerbe, ist auch die EÜR auszufüllen.

Bei einer oder zwei Ferienwohnungen, die jeweils für einige Wochen vermietet werden, ist aber sicher kein Gewerbe anzumelden.

Wenn es mehr wird, wenn (Zitat):

"Bei der Überlassung von Wohnräumen ist eine gewerbliche Tätigkeit anzunehmen, wenn die Tätigkeit eine einem Beherbergungsbetrieb vergleichbare Organisation bedingt. Von den Gerichten wird untersucht, ob der Vermieter neben der Vermietung von Wohnraum nicht gerade übliche Sonderleistungen erbringt. Art und Anzahl der (wiederkehrenden) Sonderleistungen werden von allen Gerichten in Deutschland unterschiedlich bewertet."

dann gibts also möglicherweise Ärger bzw. Diskussionen mit dem FA

Da kann auch der Steuerberater keine 100% Sicherheit bringen. Sinnvoll kann es sein, einfach beim FA anzufragen.

https://immopreneur.de/forum/topic/2876-vermietung-gewerblich-oder-privat-abgrenzungskriterien-und-auslegungsspanne/

Woher ich das weiß:Recherche

nicht unbedingt bei privaten Mietern. Mein Vater ist Rentner & vermietet auch noch Häuser

https://www.steuererklaerung.de/ratgeber-steuern/mieteinnahmen-versteuern

Mieteinnahmen müssen natürlich versteuert werden

lesterb42  22.04.2020, 11:39

Du hast die Frage nicht verstanden. Bei Ferienwohnungen gibt es Besonderheiten.

Dann musst du eine Gewinnermittlung machen. Wenn du ein Gewerbe hast, dann musst du entsprechend eine Gewinnermittlung abgeben... wenn die Option besteht eine EÜR zu machen, dann kannst du auch freiwillig bilanzieren, wenn dir das mehr Spaß macht. Ist halt mehr Arbeit.

Aber eine Gewinnermittlung musst du bei Einkünften aus Gewerbebetrieb abgeben.