werden Erben auch ohne testament ermittelt

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Es ist so, dass das Ableben eines Menschen früher oder später einem Amtsgericht gemeldet wird, bei dem ein Nachlassgericht eingerichtet ist.

Dort wird vom Amts wegen der rechtmäßige Erbe ermittelt. Ermittelte Erben, bzw. jene, die sich auch selbst beim Nachlassgericht melden, sind verpflichtet, evtl. Miterben anzugeben. Sind die Angaben dem Gericht plausibel mitgeteilt worden, so wird ein Erbschein ausgestellt. Je nach Konstellation für einen Erben oder für mehrere.

Nicht selten ist ohnehin dort ein Testament hinterlegt, dann geht die Sache evtl. schneller.

In manchen Bundesländern läuft ein Erbermittlungsverfahren auch über Notariate, bzw. von Baden-Württemberg weiß ich es sicher.

Woher stammen deine Ansichten? Das Nachlassgericht bekommt weder Sterbefälle mitgeteilt noch ermittelt es Erben, es sei denn, es wäre durch Hinterlegung öffentlichen Testaments oderAuskünften von Erbschaftsbesitzern/Miterben über weitere gesetzliche Erben informiert.

Tatsächlich fällt einem hierzulande automatisch gesetzl. Erbschaft an, § 1922 BGB, ohne das man amtlich benachrichtiogt würde und unabhängig davon, ob man sein Erbrecht jemals beansprucht oder eben nicht.

@imager761

Wie ich die Frage verstanden habe, geht es darum, die Verwaltungswege bei einem Todesfall aufzuzeigen.

Das Beispiel stammt aus Hessen. Regelungen dazu unterscheiden sich zwischen den Bundesländern.

Die einzige Aklvität, die zu Lebzeiten Ihrer Halbschwester Sinn macht, sehe ich darin, zu ihr Kontakt aufzunehmen und "Frieden" mit ihr zu machen. Stört Sie der Gedanke nicht ein wenig, nach dem Geld einer Person zu trachten,. mit der man (offenbar gewollt) keine Beziehung unterhält. Woher wollen Sie bei fehlendem Kontakt - überhaupt wissen, dass sie kein Testamenet zu Gunsten anderer gemacht hat ? Wenn sie keinen Kontakt zu Ihnen will oder weiss, dass Sie keinen Kontakt zu ihr wollen, wird sie sich ja auch informiert haben, wie sie am besten vermeidet, dass ihr Nachlass später einmal an Sie fällt. Sie wird m.a.W. ein Testament verfasst haben, das Sie von der gesetzlichen Erbfolge ausschließt und ihren Nachlass anderen zukommen lässt. Andere Aktivitäten zu Lebzeiten der Schwester gibt es nicht. Erst wenn sie verstorben ist, sollten sie sich beim Nachlassgericht ihres letzten Wohnsitzes als gesetzliche Erbin melden. Von sich aus wird das Nachlassgericht nicht nach Ihnen suchen; das muss es auch nicht.

es steht Ihnen in keiner Weise zu, sich zu meiner Frage moralisch wertend zu äußern bzw. eigene Mutmaßungen anzustellen. Danke für Ihre "Mühe" - sie war leider umsonst.

Sie hat keine anderen Verwandten mehr, ich wäre die einzige Erbin.

Inwiefern? Was macht dich so sicher, dass sie unverheirtatet bzw. unverpartnert oder kinderlos verstürbe? Oder eine anderslautende Verfügung ihres Nachlasses träfe, wo ihr keinen Kontakt mehr habt? Nicht einmal ein Pflichtteil stünde dir zu :-O

Werde ich vom Gericht informiert?

Nein, das Nachlassgericht ist weder als Erbenermittler tätig noch mit dem Nachlass befasst.

Muss ich überhaupt irgendwie aktiv werden?

Nein. Wer mit seiner Schwester nichts zu tun haben will, muss es mit deren Geld nicht anders halten.

G imager761

Was macht dich so sicher, dass sie unverheirtatet bzw. unverpartnert oder kinderlos verstürbe?

ich weiß es genau und das war auch nicht meine Frage.

@oxBellaox

Das kannst du für den Zeitpunkt des Erbfalles, ihres Sterbedatums, ebenso unmöglich wissen wie das Vorliegen eines Testaments oder Vermächtnisses.

@imager761

sie ist 72 Jahre alt und ich weiß es 100%ig, dass kein Testament vorliegt - es gehört übrigens auch nicht zu meiner Frage ... die steht oben.

du redest von testament, wessen? wenn es um den nachlass deines vaters geht, dann ist deine halbschwester auch erbberechtigt. es kommt auch darauf an, was dein vater in seinem testament hinterlegt hat. 

stirbt er, so kann das nachlassgericht auf antrag eine ermittlung anderer erben einleiten. das passiert mit öffentlichen bekanntmachungen, die aber befristet sind. nach ablauf dieser frist, erlischt der anspruch.

wenn deine schwester stirbt, erbst du nur, wenn sie es in ihrem testament vorgesehen hat. anders als bei erben 1. ordndung (ehegatte, leibliche kinder), die einen gesetzlichen erbanspruch auch ohne testament haben, besizten erben 2. grades (geschwister, eltern, großeltern usw.) diesen nicht und gehen leer aus, wenn der erblasser die nicht berücksichtigt.

wer redet hier von einem Testament?

Wenn die Tochter aus erster Ehe noch lebt und sonst nur noch du als Erbe vorhanden ist, ist jeder von euch zu 50 % erbberechtigt. Stirbt sie vor dir und deinem Vater, erbt dein Vater zunächst. Also wird nach ihm gesucht werden!

sie ist nur noch übrig - mein Vater ist seit 15 Jahren tot. Ich wäre letzte Erbin. Kinder habe ich nicht.