Muß man eigentlich wenn man ein Baugrundstück gekauft hat auch sofort darauf bauen?

11 Antworten

eine Bauverpflichtung richtet sich nach den örtlichen Gegebenheiten; um Spekulationen zu verhindern, steht in vielen Verträgen - vor allem wenn Gemeinden/Städte Baugrund an Bürger verkaufen - eine Bauverpflichtung innerhalb eines bestimmten Zeitraumes sowie zusätzlich manchmal auch eine Selbstnutzungsverpflichtung; die Gemeinden lassen sich dafür eine Rückauflassungsvormerkung im Grundbuch eintragen; wird die Verpflichtung nicht erfüllt dnn nehmen sie die Rechte aus dieser Vormerkung wahr und es kommt zur Rückabwicklung des Vertrages; eine gesetzliche Verpflichtung besteht aber nicht;

Kommt auf die Umstände an, Auskunft gibt das örtliche Bauamt.

Das kommt darauf an von wem du das Baugrundstück kaufst. Wenn du das Grundstück von der Kommune kaufst, ist meistens eine Frist bis zum Baubeginn im Kaufvertrag festgeschrieben. Kaufst du das Grundstück von Privat, kann dir nicht vorgeschrieben werden, bis wann du mit dem Bauen beginnen willst.

Das kommt auf die Kaufverträge und den Bebauungsplan an. Wenn im Vertrag steht, das das Grundstück innerhalb vo Frist XY zu bebauen ist, dann ja, sonst NEIN! L.G.

@mrburning: Da zählt der Kaufvertrag. Und einen Entwurf des Kaufvertrags kannst du dir vorab schicken lassen und genau durchlesen ob da eine Bebauungsfrist drinsteht. Wenn im Kaufvertrag keine Bebauungsfrist drinsteht, dann gehst du auch keine ein.