Gibt es eine gesetzliche Regelung in Deutschland darüber, wie oft man seinen Briefkasten leeren muß?

11 Antworten

Kommt auf die Post an, bei Rechnungen, Mahnungen, wichtigen Terminen kann es schon Ärger geben.

Wenn ich länger weg bin, bekommen meine Eltern den Schlüssel und bei Post, die wichtig aussieht rufen sie mich an und machen den dann für mich auf. Vielleicht hast du ja auch eine Vertrauensperson, der du deine Post anvertrauen kannst? Rechtlich gibt es da glaub ich keine Regelung, allerdings wird der Briefkasten irgendwann überlaufen

Gesetzliche Regelungen dazu gibt es nicht, aber negative Konsequenzen kann es trotzdem für dich haben: Es gibt Einbrecherbanden, die extra nach überquellenden Briefkästen Ausschau halten, um zu wissen, wer nicht da ist und wo man also in aller Ruhe einbrechen kann. Wenn der Kasten überquillt, verführt man andere, das Postgeheimnis zu verletzen und sich an der Post zu schaffen zu machen und ggf. Wertsachen zu stehlen. Was aus dem überfüllten Briefkasten herausquillt, wird evtl. bei der nächsten Treppenreinigung entsorgt. Wenn man Post erwartet, die Fristen setzen, hat man schlechte Karten, wenn man die Post nicht bekommt.

Alles in allem sollte es komplikatonsärmer sein, einen Nachbarn des Vertrauens zu bitten, den Kasten ab und zu zu leeren, wenn man länger weg ist.

§ 180 ZPO

Da hast du deinen Paragraphen!

Ist die Zustellung nach § 178 Abs. 1 Nr. 1 oder 2 nicht ausführbar, kann das Schriftstück in einen zu der Wohnung oder dem Geschäftsraum gehörenden Briefkasten oder in eine ähnliche Vorrichtung eingelegt werden, die der Adressat für den Postempfang eingerichtet hat und die in der allgemein üblichen Art für eine sichere Aufbewahrung geeignet ist. Mit der Einlegung gilt das Schriftstück als zugestellt. Der Zusteller vermerkt auf dem Umschlag des zuzustellenden Schriftstücks das Datum der Zustellung.

Außerdem § 37 Abs. 2 SGB X, § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO und § 41 Abs. 2 VwVfG.

Das ganze nennt sich Dreitagesfiktion. Ab dem dritten Tag nach Versand gilt das Dokument als zugestellt und die Fristen laufen.

Probleme gibt es dann, wenn Du längere Zeit nicht postalisch erreichbar bist. Wenn also Schreiben von Behörden, Unternehmen etc. kommen, wo Du innerhalb einer bestimmten Frist reagieren musst. Reagierst Du dann nicht fristgemäß, hast Du ein Problem!

Die gesetzliche Regelung würde ich gerne mal lesen, wo geschrieben steht, dass ich meinen Briefkasten alle xx (Stunden, Tage, Wochen, Monate etc) leeren muss.

@ParadiseBirdy

Du mußt keineswegs Deinen Briefkasten leeren - aber Du haftest in vollem Umfang, wenn Du deshalb Fristen nicht einhältst

@Midgarden

genauso ist es!

Sicher, Termine und Fristen (Rechnungen, Mahnungen, Behördenpost, Finanzamtsfristen etc.) können nicht rechtzeitig wahrgenommen werden; Rechtsnachteile können entstehen und Mahnkosten ansteigen. Leerungszwang gibt es nur bei Postfächern. Außerdem kann Post aus überquellenden Briefkästen geklaut werden.

Wo ist dieser Leeerungszwang gesetzlich vorgeschieben? Die Post behält sich lediglich das Recht vor, den Postfachvertrag bei Nichtleerung zu kündigen. Das ist Bestandteil des Vertags mit der Post, aber kein Gesetz. Meine Frage zielte auf eine GESETZLICHE GRUNDLAGE bezüglich des Leerens von Briefkästen aller Art.

@ParadiseBirdy

Nein, sowas ist mir nicht bekannt. Aber es entstehen eben die Folgeschäden aufgrund deren gesetzlicher Grundlagen.