Vermieter hat schulden darf meine kaution einfach so vom Finanzamt gepfändet werden?

9 Antworten

Das ist nur möglich, wenn der Vermieter gesetzeswidrig deine Kaution nicht insolvenzfest und getrennt von seinem Vermögen angelegt hat.

Verlange von ihm einen Nachweis, kann er den nicht erbringen, darfst du die Kautionssumme von der fälligen Miete in den Folgemonaten in Abzug bringen.

Sollte die Anlage wie vorgeschrieben erfolgt sein, lege Beschwerde beim Finanzamt ein.

 

Aus Deinem Geld (Kaution) wurde eine Forderung gegenüber Deinem Vermieter.
Erst mit dem Ende des Mietverhaltnisses schuldet Dir der Vermieter die Rückzahlung.
Für den Moment kann es Dir gleich sein, wo sich das Geld befindet, Deine Forderung hat Bestand.

Ob das Finanzamt hätte pfänden dürfen ist eine andere Frage, die Dir letztlich nur ein Rechtsanwalt beantworten kann.
Hier kann keine Rechtsberatung vorgenommen werden.
Das Finanzamt hat Dich zum Drittschuldner gemacht und seine Forderung eingezogen.

Da Deine Forderung rechtlich Bestand hat, kannst Du eines Tages diese Forderung titulieren und deinerseits eine Pfändung durchführen lassen.
Das Vermögen Deines Vermieters ist durch das Vorhandensein der Wohnung nicht gefährdet.
Allein entscheidend ist, dass er Dich schadlos stellen muss, zum Ende des Mietvertrages.
Für den Moment ist Dir kein Schaden entstanden.

Im Innenverhältnis gegenüber Deinem Vermieter gilt der Mietvertrag, einschließlich der darin vereinbarten Kaution und Mietzahlungen, pacta est servanda.
Wie die Lateiner sagen, ein Vertrag muss erfüllt werden.

Ich würde hier wohl einen Anwalt befragen.

Aus dem Bauch heraus, würde ich sagen, dass das Finanzamt die Kaution nicht pfänden darf, wenn a) das Geld separat angelegt ist und b) das Sparbuch auf deinen Namen geführt wird. Denn dann bist eindeutig du der Eigentümer des Geldes.

Sobald das Geld aber auf einem Konto liegt, dass auf den Namen des Vermieters läuft, sehe ich es schwieriger, da muss man wohl erstmal nachweisen, dass es dein Geld ist..

Du solltest Strafanzeige gegen deinen Vermieter stellen wegen Untreue.

Die Kaution ist dein Geld. Der Vermieter ist verpflichtet dies getrennt von seinem restlichen Vermögen anzulegen und gegen Pfändungen zu sichern (Mietkautionskonto).

Evtl. käme auch eine fristlose Kündigung in Frage.

Besorg dir anwaltliche Hilfe.

Hallo Kevin 

Kaution wurde ja auf einem extra konto bzw Sparbuch eingezahlt und als kautionskonto geführt ! 

Deshalb bin ich ja so fassungslos

@Divination

Wenn das korrekt als Kautionskonto deklariert gewesen wäre, hätte die Bank die Pfändung nicht zugelassen.

Du hast in einem Kommentar geschrieben, dass das Sparbuch zweifelsfrei auch als Kautionssparbuch angelegt wurde, also quasi als Fremdgeldkonto. Wenn das sicher so ist, dann hat die Bank einen Fehler gemacht. Die darf nur Geld des Schuldners heraus geben, aber kein fremdes Geld. Ich würde daher als erstes zur Bank gehen und dort die Verantwortlichen zur Rede stellen.