Muss man den Namen einer fiktiven Figur schützen lassen?
Hallo Leute,
ich war in den letzten Monaten ziemlich kreativ tätig und habe eine süße, aber außergewöhnliche Figur entworfen, zu der ich auch eine Webseite erstellt und ein Buch illustriert und geschrieben habe. Ich würde diese gerne im Internet, vor allen Dingen durch Social Media, etwas bekannter machen, aber bin mir unschlüssig darüber, ob der Name der Figur ebenfalls urheberrechtlich geschützt ist. Bevor ich nun den letzten Schritt tätige, würde ich gerne wissen, ob dieser Name gegebenenfalls von irgendjemanden geschützt werden könnte (als Marke etc.) und ich damit das Recht an den Namen meiner eigenen Kreation verlieren würde. Ich würde mich sehr über ein paar Ratschläge freuen! Dankeschön :-)
2 Antworten
Ein Text, auch ein Name also, kann urheberrechtlich nur geschützt sein als Sprachwerk; siehe § 2 UrhG. Dazu muss das Werk aber eine gewisse Schöpfungshöhe erreichen, also quasi kreatives Gehirnschmalz beinhalten.
Wie sollte das bei einem Namen aussehen? Koaloquatzliypetzly?
Aber als Marke kann man Worte eintragen, um sie zu schützen vor einer Verwendung für Waren und Dienstleistungen. Siehe dpma.de und Markengesetz §§ 4 und 14.
Und als Buch-Titel - oder Werk-Titel allgemein. Dazu genügt es, wenn man das Werk veröffentlicht. Vorab kann man den Titel aber schon schützen lassen durch Bekanntmachung in einschlägigen Medien. Siehe Markengesetz §§ 5 und 15.
Gruß aus Berlin, Gerd
Ich an deiner Stelle würde den Namen schon schützen :)