Muss man den Namen einer fiktiven Figur schützen lassen?

2 Antworten

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Ein Text, auch ein Name also, kann urheberrechtlich nur geschützt sein als Sprachwerk; siehe § 2 UrhG. Dazu muss das Werk aber eine gewisse Schöpfungshöhe erreichen, also quasi kreatives Gehirnschmalz beinhalten.

Wie sollte das bei einem Namen aussehen? Koaloquatzliypetzly?

Aber als Marke kann man Worte eintragen, um sie zu schützen vor einer Verwendung für Waren und Dienstleistungen. Siehe dpma.de und Markengesetz §§ 4 und 14.

Und als Buch-Titel - oder Werk-Titel allgemein. Dazu genügt es, wenn man das Werk veröffentlicht. Vorab kann man den Titel aber schon schützen lassen durch Bekanntmachung in einschlägigen Medien. Siehe Markengesetz §§ 5 und 15.

Gruß aus Berlin, Gerd

Ich an deiner Stelle würde den Namen schon schützen :)