Ist die Figur oder genauer der Name "Dr. Strange" urheberrechtlich nicht geschützt?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hugo Strange tauchte in den Comics 23 Jahre vor Dr. Stephen Strange auf. Ich vermute, dass DC deshalb keinen Streit anfangen wollte, weil Hugo Strange nicht eine äußerst wichtige Figur im DC Universum ist, wegen der man einen anderen Verlag verklagen müsste. Aber Hugo Strange ist unter Fans der Batman Comics und Spiele durchaus weitgehend bekannt.

Danke! 

Dir auch :)

Es ist relativ schwierig mit fiktiven Personen/Namen etc. Man kann sie nicht schützen lassen. Schon gar nicht, wenn es so Allerweltsnamen sind.

Andererseits ist es markenrechtlich möglich, gegen so was vorzugehen, wenn man diesen Namen verwenden würde, um das eigene Produkt zu pushen. Ich bezweifle allerdings, dass das in dem Fall greifen würde. So eine dominante Figur ist Dr. Strange nicht.

Anders wäre es zum Beispiel, wenn jemand Batman selbst auftreten lassen würde. Oder Harry Potter in seine Geschichte einbaut.

Und schließlich kommt es immer darauf an, ob die "Konkurrenten" den Streit auch wollen. Manchmal profitieren beide davon, wenn ein Name/Begriff nicht nur in einem Buch (oder was auch immer) verbreitet ist.

Bei beiden figuren ist es so das sie ihren echten namen benutzen und nicht den codnamen wie  andere helden was das schützen wohl unmöglich machen kann außerdem ist dr.Hugo strange nur eine randfigur die immer mal kurtz auftret und verschwindet  wohl weil sie auch tot ist.In der orginals erie zumindest(comics) Währen Dr Strange eine Eigen serie ist.Nur nei von langer lebensdauer.

Dazu kommt das Heute DC und Marvel ein Verlag ist.und sich damit selber verklagen müste !

Verlag P'anincomics

"Mit Urteil vom heutigen Tage hat der BGH der literarischen Figur der Pippi Langstrumpf auch den wettbewerbsrechtlichen Schutz gegen eine Nachahmung durch ein Pippi Langstrumpf-Karnevalskostüm versagt. Bereits mit Urteil vom Urteil vom 17. Juli 2013 hatte er entsprechende Ansprüche aus Urheberrecht verneint. Zwar ist es grundsätzlich möglich, dass eine literarische Figur durch Urheberrecht- und Wettbewerbsrecht gegen Nachahmungen geschützt ist. Im konkreten Fall waren die Übereinstimmungen zwischen der Pippi Langstrumpf Astrid Lindgrens (Sprachwerk) und der durch das Karnevalskostüm gebildeten Figur, zu gering, so dass keine Nachahmung festzustellen war:" http://www.kvlegal.de/design-photography/bgh-romanfigur-pippi-langstrumpf-auch-wettbewerbsrechtlich-nicht-gegen-benutzung-als-karnevalskostuem-geschuetzt-bgh-urteil-vom-19-november-2015-az-i-zr-14914-pippi-langstrumpf-kostuem-ii-un/

Weitere Kommentare zu beiden Urteilen (und diese selbst in Kurz- und in Langform) unter google: pippi langstrumpf urheberrecht.

Gruß aus Berlin, Gerd

DC und Marvel "klauen" andauernd Namen oder Helden voneinander.
Beispiel:
DC: Slade Wilson
Marvel: Wade Wilson

DC: Swamp-Thing
Marvel: Man-Thing

Alles Figuren mit ähnlichen Kräften, Ausrüstung oder Namen.