Muss man das immer neu beantragen?

3 Antworten

Du musst immer eine Schulbescheinigung vorlegen.

Liegt vor

@Taschenlampe20

Wenn sie schon für das neue Schuljahr vorliegt, kommt die Zahlung mit Beginn des neuen Schuljahres.

@user89467

nein ein teil kommt im august, der rest im februar

@geiermeier1

Ja. Aber im August kommt auch nur, wenn die Schulbescheinigung vorliegt. Der Rest im Februar kommt dann automatisch.

ja das muss man.

so wie dein antrag auf alg2 immer wieder alle x monate neu beantragt wird, muss auch bildung und teilhabe immer wieder neu beantragt werden: essengeld, schulbedarf, ausflüge und exkursionen, kosten für fahrscheine etc . der zeitraum ist der gleiche wie der in deinem alg2 bescheid.