Antrag auf Kostenübernahme für den Führerschein?

9 Antworten

Gemäß §45 Absatz 1 SGB III, können Ausbildungsuchende, von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende und Arbeitslose aus dem Vermittlungsbudget der Agentur für Arbeit bei der Anbahnung oder Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung gefördert werden, wenn dies für die berufliche Eingliederung notwendig ist.

Über diese Schiene kann die Agentur für Arbeit Ihrer Freundin Leistungen zur Finanzierung ihres Führerscheins gewähren, wenn dieser notwendig ist, damit Ihre Freundin wieder eine Beschäftigung aufnehmen kann.

Ihre Freundin sollte mit dem Schreiben des Arbeitgebers zur Agentur für Arbeit gehen und um die Förderung bitten.

Wichtig:

Es handelt sich um eine "kann-Leistung", die Agentur für Arbeit kann also auch ablehnen, wenn sie die Notwendigkeit nicht sehen.

Eventuell ist es auch möglich Leistungen als Darlehen zu gewähren, die erst wenn man einen Job hat wieder zurückgezahlt werden müssen.

http://dejure.org/gesetze/SGB_III/45.html

Peter Kleinsorge

Also so viel ich weis ( hängt aber auch von der region ab ) ist es eine kann leistung aber keine muss . Das heist die können es machen wenn man z.b... einen neuen job bekommen würde , bei dem man einen führerschein brauch .Das muss aber schriftlich vom arbeitgeber kommen . Und wenn sie es machen dann muss man das geld wieder zurückzahlen , die machen es nur per darlehen . So ist es bei uns in baden württemberg , und hier sind die besonders streng im gegensatz zu hessen .   Auch wenn man etwas schriftliches hat , können sie es ablehnen .

was ist das fuer eine schweinerei ?

der AG stellt eine bescheinigung aus, mit der das Arbeitsamt ( und damit die

allgemeinheit ) die kosten fuer den fuehrerschein tragen sollen ?

ich hoffe, dass das nicht klappt !

Eulenspiegel  03.05.2011, 12:31

Naja, es würde Sinn machen, wenn sie dadurch dauerhaft aus der "aufstockung" raus käme. Die bezahlst nämlich auch Du und die Allgemeinheit mit ...

Das seh ich aber hier nicht.

Ich bin mir sicher, dass die BA keine Führerscheine bezahlt.^^

nein.sowas gibts nicht. das amt zahlt dir auch keine brille, nur weil du wegen eines sehfehlers deinen job nicht mehr ausüben kannst. gabs schon oft

Morpheuxien  03.05.2011, 12:26

Das mit der Brille könnte aber durchkommen. Gab ja zum 01.01.11 Gesetzesänderung, in der sich einiges geändert hat. :)

hangmaster  03.05.2011, 12:30
@Morpheuxien

ja. wenn du deinem kind kein butterbrot mehr leisten kannst, dann darfst du da antanzen und gutscheine einfordern. das ist die änderung. aber einem zu helfen, dessen existenz auf dem spiel steht, das wäre mir neu.

Morpheuxien  03.05.2011, 12:36
@hangmaster

Es sind nicht nur die Bildungsgutscheine, was sich geändert hat. Einer der Änderungen wäre des hier zum Beispiel. 

Mehraufwendungen
Zusätzlich zu Erstausstattungen werden auch Anschaffung und Reparaturen von orthopädischen Schuhen, Reparaturen von therapeutischen Geräten und Ausrüstungen sowie die Miete von therapeutischen Geräten zusätzlich übernommen (§ 23 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 SGB II). Diese Leistungen müssen aber vor der Anmietung, bzw. dem Kauf oder der Reparatur beantragt werden (§ 37 SGB II).