Muss man das erste Ausbildungsjahr wiederholen wenn man in der Probezeit den Betrieb wechselt?

2 Antworten

Das ist eine "Kannbestimmung", wenn der neue Ausbildungsbetrieb die vergangene Ausbildungszeit anerkennt, kannst Du nahtlos weitermachen, wenn nicht, beginnt es von vorne

Normal kannst du einen Auflösungsvertrag mit deinem Chef machen und wo anders ohne Rückschritt fortsetzen, aber dass muss mit der ihk und dem Betrieb besprochen werden.