Muss man bei Inventur sein Büromaterial (Verbrauchsmaterialien) mitzählen?
Hallo,
ich würde gerne wissen, ob man im Rahmen einer Inventur sein Büromaterial mitzählt. Damit meine ich nicht das Material, was schon im Einsatz ist (das muss man m.E. sicher nicht mehr zählen), sondern die Vorräte (also etwa: 15 Packungen Kopierpapier, 22 Pakete Briefumschläge usw.). Also das Büromaterial, was man quasi auf Vorrat lagert. Wer schon mal Inventuren macht, kann ja mal angegeben, ob er sowas mitzählt oder ob er nur die eigentlichen Waren zählt.
Gruß Thorsten
3 Antworten
Hi .Frag doch einfach deinen Steuerberater ! Grundsetzlich aber sollest du alles mitzählen damit du für dich eine übersicht hast was eventuell gestohlen wurde oder nie benutzt wurde oder übermässig verbraucht wurde. Ist für dich eine übersicht ausserdem kannst du verbrauchsmaterialien Steuerlich geltend machen.mfg M.K
m.E. musst du nur die Handelsware, nicht Verbrauchsmaterial zählen. Verbrauchsmaterial ( Aufwandskonto) machst Du ja sofort steuerlich geltend, Handelsware bei einbuchen und beim Verkauf ( Erlöskonto)
Gute Frage, da wir gerade Inventur haben.
Aber das wird vom Betrieb zu Betrieb unterschiedlich sein, da die Inventur keine Pflicht ist. Nur die Jahresschlussbilanz