Jobcenter verlangt Mietfreiheitsbescheinigung?

3 Antworten

Naja, das Jobcenter will einfach nur wissen, ob derjenige, bei dem deine Schwägerin wohnt, Miete verlangt.

Nachdem sie bei dir wohnt, bist du deren Vermieter. Scheinbar hat deine Schwägerin dich auch als Vermieter angegeben. Anderenfalls wären sie ja gar nicht auf dich gekommen.

Alles andere (Untervermietung) ist dann wieder Mietrecht und hat da jetzt nicht wirklich was damit zu tun.

Hier geht es sicher darum ob sie bei euch Miete zahlen muss oder nicht,denn danach richtet sich dann der Bedarf der Schwägerin,weil ihr ihr nicht zum Unterhalt verpflichtet seid !

Wenn du jetzt darin angibst das sie keine Miete zahlen muss,dann bekommt sie nur ihren Regelsatz von 404 € und ggf.einen Mehrbedarf der ihr zustehen könnte.

Teilst du aber jetzt angenommen deine Warmmiete durch die Personen im Haushalt,dann ergibt das den Kopfanteil der KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) und diesen könntest du dann da eintragen,dann würde sie diesen zusätzlich bekommen.

Dann würdet ihr aber Mieteinnahmen haben und diese sind dann sicher dem Finanzamt mitzuteilen und nachzuweisen.

Ich würde dann ggf.auf die Miete verzichten und dafür nur ihren Kopfanteil für Neben / Betriebs / Heizkosten berechnen,denn die steigen ja durch sie an und ihr habt keine Einnahmen in dem Sinne.

Hat der Vermieter denn dem Einzug deiner Schwägerin zugestimmt? Weiß der überhaupt davon?
Hat er denn einer Untervermietung zugestimmt? Nur in diesem Fall dürftest du diese Bescheinigung unterschreiben.

Also der Vermieter weiß davon, hab ihm das auch mitgeteilt. Er meinte wir sollen erstmal 2 Monate abwarten ob die meine Schwägerin was anderes gefunden hat, hat sie aber nicht. Also wegen der Untervermietung hat er nicht zugestimmt.

@tsakalakos23

Warum? Hat er für das versagen seiner Genehmigung zur Untervermietung einen trifftigen Grund? Einfach so aus querulantischen Gründen darf er diese genehmigung nicht versagen.

Der vermieter geht also davon aus, dass deine Schwägerin erstmal nur Besuch ist und überhaupt kein Mietverhältnis vorliegt. Das soll er wohl mit dieser Bescheinigung bescheinigen...

@atzef

Also braucht das Jobcenter diese Bescheinigung von meinen Vermietern oder? Nicht von mir? 

Ne, also der Vermieter hat gesagt 2 Monate gilt erstmal als Besuch, ansonsten gucken wir dann weiter hat er gemeint.

@tsakalakos23

Ja, vom Vermieter würde ich sagen. Andererseits verstehe ich das getue vom JC nicht. Wenn deine Schwägerin keine Miete zu zahlen hat, dann braucht sie darüber doch keinen Nachweis...:-)

@atzef

Vielen Dank, deswegen bin auch ganz verwirrt über dieses getue vom JC. Ich habe dennen auch nicht gesagt dass ich der Vermieter bin oder sowas. Vielleicht ist meiner Schwägerin was rausgerutscht was eigentlich gar nicht stimmt.

Weißt du vielleicht was es für Konsequenzen haben kann, wenn ich diese Bescheinigung ohne dass das der Vermieter weiß auf mich zukommen würden?

Bin nur Neugierig, :) Strafbar oder?

@tsakalakos23

Hmmm, Strafbarkeit sehe ich keine, ihr erschleicht ja keinesfalls eine Überzahlung...

Vermutlich hat deine Schwägerin einfach verwirrende Angaben gemacht. Sie soll einfach erklären, dass sie momentan gar keine Wohnung hat, folglich auch keine Kosten der Unterkunft erstattet bekommen möchte und ansonsten bei dir zu Besuch ist...

Hmmm, für ALG 2 braucht man natürlich auch eine Meldeadresse. Die stellt einem aber auch ein lokaler Wohlfahrtsverband zur Verfügung, z.B. die Caritas...oder die AWO...

In welcher Stadt wohnt ihr denn?