Muss ich die Kinderbetreuung nachweisen um ALG1 bewilligt zu bekommen?

4 Antworten

Wenn Dein Kind 5 Stunden / Tag in eine Kita geht gibt es doch sicherlich Rechnungen oder sonstiges, was dies belegt. Ansonsten bitte die Kita ein Schreiben auszustellen, in dem drin steht, dass Dein Kind täglich von xy Uhr bis xy Uhr dort angemeldet ist.

Des weiteren ist natürlich die Frage wie Du 5 Stunden täglich arbeiten willst, wenn Dein Kind nur genau 5 Stunden in der Kita ist. Sprich: Du es dort hinbringen und pünktlich wieder abholen musst. Da Du ja auch noch etwas Zeit benötigen würdest von der Kita zur Arbeitsstelle und wieder zurück zu kommen, geht die Zeit ja auch noch von Deiner (möglichen) Arbeitszeit ab. Es sei denn, Du kannst auch noch schriftlich nachweisen, dass Du jemanden hast, der dies (Kind zur Kita bringen und wieder abholen) für Dich verbindlich übernimmt.

Angenommen 3 Stunden täglich arbeiten und die restlichen 2 Pendelzeiten. Aber die Frage ist ja ob ich eine Dritte Person (außer KiTa) da zu Verfügung stellen soll, die die Betreuung garantiert!? Ob sie das wirklich von mir verlangen können? Und das diese Person das unterzeichnet!!??? Reicht das nicht aus, das ich das selber garantieren kann?

@Albina11

Angenommen 3 Stunden täglich arbeiten und die restlichen 2 Pendelzeiten.

Nun ja - erst mal kannst Du natürlich nicht behaupten für 5 Stunden am Tag dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen (ALG1 für 25 Stunden / Woche beziehen), wenn es tatsächlich eher 3 Stunden täglich (15 Stunden / Woche) sind. Pendelzeiten zählen NICHT zur Arbeitszeit.

Aber die Frage ist ja ob ich eine Dritte Person (außer KiTa) da zu Verfügung stellen soll, die die Betreuung garantiert!?

Die Vermittlerin muss natürlich auch in Frage stellen, ob Du tatsächlich vermittelbar bist. Jeder potenzielle Arbeitgeber wird einer Bewerberin mit kleinem Kind die Frage stellen: "Was passiert denn wenn ihr Kind z. B. krankheitsbedingt nicht in die Kita kann?" oder "Wären Sie flexibel mal länger zu bleiben, wenn besonders arbeitsintensive Phasen im Unternehmen sind? Haben Sie jemanden, der an diesen Tagen ihr Kind in der Kita abholen könnte, etc.?"

Wenn Du dann antwortest: "Dafür gibt es doch Kind-Krank-Tage" oder "Ich bin da gar nicht flexibel, sollen doch die Kinderlosen länger bleiben" - wird man sich eher nicht für eine Zusammenarbeit mit Dir entscheiden.

Unternehmen sehen es immer gerne, wenn die neue Mitarbeiterin vorausschauend plant und dem Job auch eine gewisse Priorität einräumt - dies funktioniert, indem man sich ein Netzwerk schafft. Man kann auch nicht immer Urlaub nehmen, wenn die Kita (oder später Schule) Ferien hat.

Es ist wichtig, dass man hier ein Netzwerk hat bzw. sich aufbaut. Dann kann man sich z. B. mit anderen Müttern die Ferienzeit in der Kita teilen. So passt man eine Woche neben seinem eigenen Kind noch auf 2 weitere auf und hat die nächsten beiden Ferienwochen einen Platz wo dann wiederum die anderen beiden Mütter auf das eigene Kind mit aufpassen.

Damit du am Ende nicht ohne Geld da stehst, lass dir einfach vom Kindergarten einen Zweizeiler geben, in dem drin steht in welchem Umfang dein Kind betreut wird. Das ist ja kein großartiger Akt. Vor allem kannst du dann so auch im Bedarfsfall nachweisen, dass du aus Betreuungsgründen keine VZ-Arbeit machen kannst. 

Ob das, was deine SB von dir verlangt rechtlich korrekt ist, kann ich nicht sagen, aber wie gesagt - so eine Bescheinigung ist kein großer Aufwand.

Das Problem ist ja grad, das sie die Erklärung bzw. Bestätigung nicht vom Kindergarten, sondern von jemanden aus meinem Bekannten- Verwandenkreis haben will!(((

@Albina11

Wenn es keine andere Betreuung gibt, gibt es keine. Da kann deine SB machen, was sie will. Im Zweifelsfall mit ihrem Vorgesetzten sprechen. 

@elismana

Wenn es keine andere Betreuung gibt, gibt es keine.

Richtig. Aber dann steht die Fragestellerin dem Arbeitsmarkt auch nicht 5 Stunden täglich zur Verfügung.

Denn um diese Arbeitszeit erfüllen zu könnten, bräuchte sie eine dritte Person als Betreuung, die das Kind verbindlich in die Kita bringt und wieder abholt. Das Kind ist ja nur genau 5 Stunden dort. Somit ist es ohne zusätzliche Betreuung der Fragestellerin nicht möglich 5 Stunden / Tag zu arbeiten. Das hat die Sachbearbeiterin recht, das in Frage zu stellen.

@Gerneso

Da hast du Recht. Ich habe wohl überlesen, dass das Kind für die selbe Zeit betreut wird. In dem Fall kommt das natürlich nicht hin.

nur zu behaupten die Betreuung ist gesichert reicht nicht, drum lege doch den Betreuungsvertrag vor & die Anmeldebestätigung der entsprechenden Kita

Entweder du stehst der Vermittlung in Beschäftigung 5 Stunden zur Verfügung oder aber nur 3 Stunden,wenn du 2 davon für den Hin und Rückweg benötigst und das würde schon mal einen erheblichen Unterschied bringen,denn dann würde dein ALG - 1 nur auf 3 Stunden berechnet und nicht auf 5 !

Dazu kommt ja dann,wenn dein Kind 5 Stunden die Kita besucht,dann kannst du eben der Vermittlung nicht 5 Stunden zur Verfügung stehen,dann muss du deine Wegzeiten schon abziehen.

Lass dir von der Kita eine Bestätigung gaben,dass dein Kind jeden Tag ( Mo - Fr ) von - bis die Kita besucht und die Betreuung in dieser Zeit sichergestellt ist und dann ziehst du von deinen 5 Stunden die Wegzeiten ab und gibst der Agentur für Arbeit das als Nachweis und deine neue Zeit der Verfügbarkeit bekannt.

Das mit der Bestätigung von dritten für die Betreuung würde ich an deiner Stelle lassen,nicht das man dich dann versucht in eine Vollzeitbeschäftigung zu bringen,wenn die Betreuung auch über diese Zeit hinaus gesichert ist.