Muss man bei der wohnungssuche die zahl der kinder wahrheitsgemäß angeben?

21 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Du bist verpflichtet dem Vermieter zu sagen wieviele Personen in die Wohnung einziehen werden. Spätestens bei Abschluss des Mietvertrages wird man das klar sagen müssen, da die Personenzahl immer im Mietvertrag mit eingetragen werden muss. Der Vermieter muss immer wissen wie viele Personen in der Wohnung leben. Das ist u.U. auch für die Erstellung der Nebenkostenabrechnung wichtig. Lügt Du den Vermieter an, beginnst Du gleich ein Mietverhältnis mit einem Vertragsverstoß. Das ist nicht gutzuheißen.

Ganz wichtig ist für Dich auch die Vermieterseite zu verstehen versuchen. Wohnungen mit vielen Kindern werden nun mal i.d.R. mehr abgenutzt oder häufiger beschädigt als andere Wohnungen. Du musst daher eine Privathaftpflichtversicherung haben mit einer Zusatzversicherung für Kinder. Ohne das geht es nicht. Es sollte auch einem Vermieter mitgeteilt werden, dass man eine solche Versicherung hat um etwas für sich zu werben.

DANKE für die bislang beste antwort! Der hinweis auf die haftpflichtversicherung ist sehr gut.

Übrigens: Ich verstehe natürlich auch die vermieterseite. Für mich ist es eine selbstverständlichkeit, dass entstandener schaden wieder gut zu machen ist.

Ich glaube nicht, das man das muss. Wenn du 2 Kinder angibst, wie soll er dann herausfinden, dass 4 bei dir leben? Mein Vermieter kommt jedenfalls nie vorbei, um herauszufinden, wie ich wohne. Kinderlärm will jeder Vermieter vermeiden, ist klar. Aber ich denke, der Lärm von zwei Kindern unterscheidet sich nicht sonderlich von 4. GIb doch einfach an, dass du zwei extra Zimmer brauchst für Hobby und Arbeitsraum. Ich kenne jedenfalls kein Gesetz, bei dem sowas geregelt ist.

richtig, sehe ich auch so

Natürlich mußt Du das, sonst braucht Dir der Vermieter die Wohnung nicht zu geben. Wenn Du einen Mietvertrag mit insgesamt 4 Personen unterschreibst und sind tatsächlich 6 Personen so ist das Betrug.

Wenn du nicht zu deinen Kindern stehst - warum hast du sie gemacht. Auch in schwierigen Situationen steht man dazu. Abgesehen davon hat der Vermieter das Recht bei vorsätzlich falsch gemachten Angaben das Mietverhältnis fristlos zu kündigen.

Richtig! Eigentlich ein Unding.

LOL so ähnlich wollte ich ursprünglich auch antworten aber da man mich schon bei einem anderen thema deswegen kritisiert hat habe ich es vermieden:-)))

was hat denn das damit zu tun, ob man zu seinen kindern steht? hast du überhaupt verstanden, worum es der Fragestellerin geht???

@blaueFee

@blaueFee Wenn man deine Komentare hier ließt.... Gehst du so durchs Leben? Versuch es mal ehrlich durchs Leben zu gehn. (speiübel)

Wende dich an einen Mieterverein, ich verstehe Dein Problem. (Im Gegensatz zu den meisten hier) Meine Mutter hatte als alleinerziehende mit drei Kindern die selben Probleme! Alles Gute für euch, ich drücke Euch die Daumen!